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Tarifrunde TVöD 2023

Schlichterspruch Grundlage für Verhandlungen am 22. April

Die Schlichtungsempfehlung für die Tarifverhandlungen für die im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen Beschäftigten ist heute veröffentlicht worden. Am 22. April werden Arbeitgeber und Gewerkschaften die Verhandlungen wieder aufnehmen.

Warnstreikkundgebung am 27.03.2023 in Potsdam vor der dritten TVöD-Verhandlungsrunde (Foto: Stefan Weitzel)

Die Schlichtungsempfehlung ist Grundlage der Verhandlungen in Potsdam. Nachdem es in der dritten Verhandlungsrunde Ende März keine Einigung gegeben hatte, erklärten die Gewerkschaften die Verhandlungen für gescheitert, und die Arbeitgeber riefen die Schlichtung an. Die GEW dokumentiert den Schlichterspruch im Wortlaut:

 

Berlin/Göhren-Lebbin, 15. April 2023

Tarifrunde öffentlicher Dienst von Bund und Kommunen: Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission

Die Beratungen der Schlichtungskommission in der Tarifrunde für die rund 2,5 Millionen
Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen sind am Abend des 14. April
2023 beendet worden. Der Empfehlung wurde von der Schlichtungskommission mit
überwiegender Mehrheit zugestimmt.

„Wir sind als Schlichter einen neuen Weg gegangen: Für 2023 gibt es einen
Inflationsausgleich, ab 1. März 2024 einen Sockelbetrag verbunden mit einer linearen
Erhöhung. Der Mix ist ein fairer Interessenausgleich, für den natürlich auch viel Geld
in die Hand genommen werden muss – eine gute Investition in einen zukunftsfähigen
öffentlichen Dienst“, sagte der Vorsitzende der Schlichtungskommission, Prof. h.c.
Hans-Henning Lühr. Der ehemalige Bremer Staatsrat Lühr war von der
Arbeitnehmerseite als Schlichter benannt worden.

„Unter Berücksichtigung der hohen Inflationsraten, der Interessen der Beschäftigten
aber auch der Steuer- und Gebührenzahler kann ich trotz der ungewöhnlichen Höhe
die Empfehlung der Schlichtungskommission mittragen und hoffe auf eine schnelle
und einvernehmliche Regelung des Tarifkonflikts auf dieser Basis“, betonte der
zweite Vorsitzende der Schlichtungskommission, der ehemalige sächsische
Ministerpräsident Prof. Dr. Georg Milbradt. Ihn hatte die Arbeitgeberseite als
Schlichter berufen.

Die Empfehlung der Schlichtungskommission sieht im Kern folgende Regelungen vor:

  • Beschäftigten, die unter den TVöD oder TV-V fallen, wird ein Inflationsausgleichsgeld gezahlt, beginnend mit einer Sonderzahlung von 1.240 Euro im Juni 2023. In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 werden dann monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro geleistet. Die Zahlungen aus dem Inflationsausgleichgeld summieren sich auf insgesamt 3.000 Euro und sind steuer- und abgabenfrei.
  • Die Tabellenentgelte werden für die genannten Bereiche ab dem 1. März 2024 zunächst um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent erhöht. Soweit dabei keine Erhöhung um 340 Euro erreicht wird, wird der betreffende Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt.
  • Studierende, Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten erhalten abweichend von den oben genannten Regelungen im Juni 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro und ab Juli 2023 bis Februar 2024 monatlich 110 Euro. Die Ausbildungsentgelte werden für sie ab März 2024 um 150 Euro angehoben.
  • Für Beschäftigte, die unter den TV-N (Nahverkehr) der kommunalen Arbeitgeberverbände in Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz fallen, erhöhen sich die Tabellenentgelte um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent. Die Erhöhung beträgt in jedem Fall 340 Euro.
  • Die Laufzeit der Vereinbarung beträgt 24 Monate ab Januar 2023.

Auf Basis der Schlichtungsempfehlung werden die Tarifparteien am kommenden Samstag,
dem 22. April 2023, die Tarifverhandlungen in Potsdam wieder aufnehmen.  
Das Schlichtungsverfahren war von Bund und Kommunen am 30. März 2023 auf Grundlage
der gültigen Schlichtungsvereinbarung eingeleitet worden. Zuvor hatten die Gewerkschaften
das Scheitern der Verhandlungen in der dritten Runde erklärt.