Auch wenn der Ausschuss Deutschland einige Verbesserungen bei der Umsetzung dieses Grundsatzes bescheinigt, so bleibt er doch besorgt angesichts der fortgesetzten Diskriminierung von Kindern mit Migrationshintergrund und mit Behinderungen, die er besonders im Bereich der Bildung sowie der Gesundheit und Entwicklung feststellt. Dies verbindet er mit der Aufforderung an die Politik, bestehende ungleiche Chancen beim Zugang zu Bildung abzubauen, das generelle Bewusstsein für Diskriminierung zu schärfen und inklusive und tolerante Schulkulturen und Umgebungen für Kinder zu schaffen.
Das Prinzip der Nicht-Diskriminierung wird verletzt.
Bemängelt wird die fehlende Kooperation zwischen Bund und Ländern zur Verbesserung der Situation von Kindern mit Behinderungen. Der Ausschuss kritisiert den nicht-inklusiven Charakter des deutschen Schulsystems. Er bemängelt in diesem Zusammenhang die hohe Anzahl der Kinder in Sonderschulen, insbesondere im Sekundarbereich, sowie die unzureichenden individuellen Unterstützungsleistungen und die immer noch in einigen Bundesländern geltende Praxis, Kinder mit Behinderungen gegen den Willen ihrer Eltern zu Sonderschulen zu überweisen. Der Ausschuss empfiehlt dringend, einen menschenrechtsbasierten Ansatz von Behinderung anzuwenden. Daraus folgt die Verpflichtung, das Recht auf inklusive Bildung zu garantieren, in allen Bundesländern ein inklusives Bildungssystem zu etablieren und dafür ausreichende Ressourcen bereitzustellen, auch unter Nutzung der den Sonderschulen zur Verfügung stehenden Mittel.
Schulstrukturreform wird angemahnt.
Bezogen auf Bildung stehen drei Aspekte als besonders schwerwiegende Kritikpunkte auf der Agenda des Fachausschusses. Bemängelt werden die fehlende Harmonisierung der Schulsysteme in den Bundesländern und die darin begründeten Unterschiede im Bildungswesen. Kritisch stellt er die segregierende Wirkung der hierarchisch gegliederten Schulformen, die äußerst frühe Aufteilung der Kinder auf unterschiedlich anspruchsvolle Schultypen und die kaum korrigierbare Festlegung auf eine bestimmte Schullaufbahn heraus. Mit großer Besorgnis stellt der Ausschuss fest, dass Kinder mit Migrationshintergrund signifikant schlechtere Schulleistungsergebnisse erzielen und im Vergleich zu herkunftsdeutschen Schülerinnen und Schülern doppelt so viele von ihnen ohne Abschluss die Schule verlassen.
Mit ausdrücklichem Verweis auf den 2007 abgegebenen kritischen Bericht des UN-Sonderberichterstatters für das Recht auf Bildung, Vernor Munoz, über das deutsche Schulsystem nach dessen Besuch in Deutschland 2006 spricht der UN-Fachausschuss die Empfehlung aus, die verschiedenen Schulsysteme in den Bundesländern anzugleichen, das gegenwärtige gegliederte Schulsystem einer Revision zu unterziehen und es inklusiv zu gestalten. Ebenfalls gefordert wird eine bessere Unterstützung für Migrantenkinder.
Schlechtes Zeugnis - und jetzt?
Schulen werden heutzutage in allen Bundesländern extern evaluiert, inspiziert und mit Tests überzogen. Sie müssen so nach bildungspolitischem Willen Rechenschaft ablegen über ihre Arbeit und sind aufgefordert, diese entsprechend zu verbessern. Für sich selber aber nimmt die Kultusministerkonferenz (KMK) in Anspruch, internationale Kritik und Rückmeldungen von außen ignorieren und verschweigen zu können. Eigentlich wäre es jetzt ihre Verpflichtung, die Stellungnahme des Fachausschusses der Öffentlichkeit bekannt zu machen und vor dem Hintergrund der unterschiedlichen „Wege zu Inklusion“ in den einzelnen Bundesländern, einen öffentlichen und fachlich fundierten Diskurs über den richtigen und einheitlichen Weg zur Verwirklichung von Chancengleichheit und Inklusion in Deutschland zu organisieren und zu führen. Aber genau das wird nicht geschehen. Stattdessen wird die KMK warten bis zur nächsten Überprüfung des Bildungssystems durch den UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen im September 2014 und alles dafür tun, dass diese Überprüfung möglichst geräuschlos an der Öffentlichkeit vorbei geht. Allerdings dürfte das schwierig werden angesichts der zivilgesellschaftlichen Debatte über Inklusion.
Schlechtes Zeugnis für das deutsche Bildungssystem
Der UN-Fachausschuss für die Rechte des Kindes hat zu dem 3. und 4. Staatenbericht Deutschlands „Abschließende Bemerkungen“ formuliert und damit die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland einer detaillierten Bewertung unterzogen. Dabei ist auch die Verwirklichung des Rechts auf Bildung für alle Kinder in Deutschland kritisch beleuchtet worden.
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