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Rückkehr des Landes Berlin in die Tarifgemeinschaft deutscher Länder

Über die Rückkehr des Landes Berlin in die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) wurde gestern in Berlin ein erstes Verfahrensgespräch geführt. Ziel ist es, Berlin zum Januar 2013 wieder in die TdL aufzunehmen. Berlin war 1994 aus der TdL ausgeschlossen worden, weil es - begründet durch die besondere Situation des Landes Berlin – früher als alle anderen Länder eine einheitliche Bezahlung in Ost und West eingeführt hatte.

Aufgrund eines entsprechenden Antrages des Berliner Senats beabsichtigt die TdL nunmehr, das Land Berlin zum 1. Januar 2013 wieder aufzunehmen.

Zwar besteht für die Beschäftigten des Landes Berlin inzwischen durch den mit dem Land Berlin abgeschlossenen Tarifvertrag vom 14. Oktober 2010 zur Angleichung des Tarifrechts des Landes Berlin an das Tarifrecht der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (Angleichungs-TV Land Berlin) eine dynamische Verweisung auf das TdL-Tarifrecht, doch sieht dieser Angleichungs-TV eine Vielzahl von Maßgaben vor. Insbesondere beträgt die Entgelthöhe beim Land Berlin z.Z. 97 Prozent der Entgelte im Bereich der TdL, verbunden mit einer Stufenregelung zur Anhebung auf 100 Prozent, die spätestens mit den Entgelten für den Monat Dezember 2017 erreicht sein muss.

Diese Situation macht umfangreiche Überleitungsregelungen erforderlich, um Verschlechterungen für die Beschäftigten durch die Wiederaufnahme Berlins in die TdL auszuschließen.

Zur Strukturierung der Tarifverhandlungen mit der TdL wurde heute ein Tarifgespräch geführt, an dem seitens der TdL auch Vertreterinnen und Vertreter der Länder Berlin, Brandenburg, Baden-Württemberg und Hamburg sowie auf Gewerkschaftsseite Vertreterinnen von ver.di, GEW und GdP teilnahmen.
In dem Tarifgespräch wurden zunächst generelle Fragen der tariflichen Regelungstechnik diskutiert. Danach wurde vereinbart, die eigentlichen Verhandlungen in zwei Arbeitsgruppen vorzubereiten. Eine vier zu vier besetzte Arbeitsgruppe soll inhaltliche Anpassungsbedarfe hinsichtlich der Maßgaben des Angleichungs-TV Land Berlin und eine zwei zu zwei besetzte Arbeitsgruppe Regelungsbedarfe hinsichtlich der bisherigen Tätigkeitsmerkmale für Arbeiterinnen und Arbeiter feststellen und erörtern. Im Anschluss daran sollen die weiteren Verhandlungsschritte festgelegt werden.

Auf Seiten der Gewerkschaften sollen die Verhandlungen durch eine gemeinsame Kommission begleitet werden, der vorwiegend Vertreter/innen des Berliner Landesverbandes angehören. Die Verhandlungen werden auf Grund der bestehenden Tarifregelungen auf Bundesebene geführt.