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Rolle rückwärts bei Studiengebühren und Mitbestimmung in Baden-Württemberg

Bereits im Oktober hatte die Bildungsgewerkschaft die Pläne der baden-württembergischen Wissenschaftsministerin Theresia Bauer kritisiert, Studiengebühren für internationale Studierende sowie für das Zweitstudium einzuführen.

Bild: "Gegen Studiengebühren" von "library_mistress" auf Flickr, CC-BY-SA 2.0

Bild: "Gegen Studiengebühren" von "library_mistress" auf Flickr, CC-BY-SA 2.0

Der Landesverband Baden-Württemberg der GEW ruft für den 13. Januar zu einer Kundgebung gegen die Gebührenpläne der grün-schwarzen Landesregierung auf. Weiter fordert die GEW auf, im Beteiligungsportal der Landesregierung das geplante Gesetz zu kommentieren und eine Online-Petition gegen die Einführung der Studiengebühren für internationale Studierende und das Zweitstudium zu unterstützen.

Im Südwesten der Republik droht ein Roll-Back in der Mitbestimmung an Hochschulen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Landes Baden-Württemberg vom November 2016. Das Gericht hat zwar auf der einen Seite die weitreichenden Befugnisse der Leitungsorgane (Rektorat, Dekanat) gerügt, die zu Lasten der akademischen Selbstverwaltung in den gewählten Kollegialorganen geht. Auf der anderen Seite hebt das Gericht dabei vor allem auf die besondere Stellung der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer ab. Diese dürften bei bestimmten Entscheidungen nicht auf die Einigung mit den Vertreterinnen und Vertretern anderer Gruppen angewiesen sein, heißt es in dem Urteil. Das Verfassungsurteil hat möglicherweise über das Land Baden-Württemberg hinaus Bedeutung, weil auch beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde zum baden-württembergischen Landeshochschulgesetz anhängig ist. Die GEW hat dazu bereits Stellung genommen und macht sich für eine stärkere Mitbestimmung nicht nur der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, sondern auch der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung sowie der Studierenden stark. Weiter fordert die GEW die Beteiligung von wissenschaftlichen Hilfskräften, Lehrbeauftragten sowie von Doktorandinnen und Doktoranden ohne Beschäftigungsverhältnis an der Hochschulselbstverwaltung.

Das Urteil mit dem Aktenzeichen 1 VB 16/15 ist auf der Internetseite des baden-württembergischen Verfassungsgerichtshofs abzurufen. Die Positionen der GEW zur Reform und Demokratisierung der Hochschulselbstverwaltung sind im wissenschaftspolitischen Programm der Bildungsgewerkschaft zu finden (Kapitel 5, S. 15 f.).