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#GEWTAG22

Reform der Reform gefordert

Die GEW treibt die Weiterentwicklung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes zu einem sogenannten Wissenschaftsentfristungsgesetz mit großer Vehemenz voran. Rückendeckung gab es jetzt auch vom Gewerkschaftstag.

Gewerkschaftstag am 23. Juni 2022 in Leipzig (Foto: Kay Herschelmann).

Nach der Präsentation eines Acht-Punkte-Programms für ein Wissenschaftsentfristungsgesetz fordert die GEW Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat auf, schnellstmöglich eine erneute Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) auf den Weg zu bringen. Dazu verabschiedeten die Delegierten des außerordentlichen Gewerkschaftstages in Leipzig am Donnerstag einen entsprechenden Dringlichkeitsantrag.


Das 2007 in Kraft getretene und 2016 erstmals novellierte WissZeitVG sollte sachgrundlose Befristungen und Kurzzeitbefristungen eindämmen. Diese Ziele wurden jedoch laut jüngst veröffentlichtem Evaluationsbericht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) nicht in geplantem Umfang erreicht.

GEW will „radikale Reform“

Der Anteil der befristet beschäftigten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist demnach mit 84 Prozent an den Universitäten und 78 Prozent an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) so hoch wie vor der Novelle. 42 Prozent der Zeitverträge an Unis laufen nicht einmal ein Jahr, an den HAW beträgt dieser Anteil sogar 45 Prozent.

Die GEW will daher eine „radikale Reform“ durchsetzen. Sie fordert unter anderem eine Beschränkung des Qualifizierungsbegriffs etwa auf die Promotion oder Habilitation, damit nicht jede wissenschaftliche Tätigkeit als Qualifizierung gelten kann. Zudem sollen Mindestlaufzeiten für die Qualifizierungsbefristung verankert werden: Laut Statistik brauchen Promovierende fünf bis sechs Jahre bis zum Doktortitel, ihre Verträge laufen im Schnitt aber nur rund 15 bis 18 Monate.

Unter dem Motto „Dauerstellen für Daueraufgaben“ engagiert sich die GEW seit Jahren für bessere Arbeitsbedingungen in Wissenschaft und Forschung.

 

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