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Ab 1. Juni 2023

Reduzierung der Arbeitszeit bei FRÖBEL

GEW und FRÖBEL hatten im April 2023 einen Tarifabschluss erzielt, der am 1. Mai 2023 in Kraft trat. Kerninhalte sind die Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit und die Übernahme des Abschlusses im TVöD.

Hauptbestandteile der Tarifeinigung zwischen GEW und FRÖBEL sind die vollständige Übernahme der Gehaltserhöhungen und Sonderzahlungen des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst (TVöD) sowie die Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 39 Stunden in zwei Schritten. Mit letzterem wurde ein gewerkschaftliches Kernanliegen erreicht. Der Tarifvertrag tritt am 1. Juni 2023 in Kraft. GEW-Verhandlungsführer Oliver Brüchert hob vor allem die Reduzierung der Wochenarbeitszeit hervor: „Das ist ein tarifpolitischer Meilenstein, wie wir ihn nicht alle Tage erleben. Und statt beides durch Zugeständnisse zu erkaufen, wurden weitere Verbesserungen vereinbart. Dieser Tarifvertrag wird immer besser und davon profitieren alle Kolleginnen und Kollegen.“

Die Beschäftigten bei FRÖBEL spürten die gestiegenen Preise in ihrem Geldbeutel, das habe auch der Arbeitgeber eingesehen und die vollständige und zeitgleiche Übernahme des TVöD-Abschlusses angeboten, erklärte Brüchert weiter. Die zügige und volle Übernahme des TVöD-Abschlusses sei eine gute Nachricht für die FRÖBEL-Beschäftigten, sagte der GEW-Verhandlungsführer.

Das Verhandlungsergebnis im Detail

  • Im Juni 2023 eine einmalige Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 1240 Euro;
  • Von Juli 2023 bis Februar 2024 eine monatliche Sonderzahlung von 220 Euro;
  • Ab dem 1. März 2023 eine dauerhafte Erhöhung der Tabellenwerte um 200 Euro plus 5,5 Prozent
  • Arbeitszeitreduzierung ab dem 1. Juli 2024 auf 39,5 Stunden, ab dem 1. Juli 2025 auf 39 Stunden

Mit der Tarifeinigung von GEW und FRÖBEL erhalten die Beschäftigten zudem weitere Verbesserungen, die ab Juli 2023 gelten:

  • GEW-Mitglieder erhalten jeweils mit dem Mai-Gehalt 2023, 2024 und 2025 den jährlichen Mitgliederbonus in Höhe von 250 Euro.
  • In den Entgeltgruppen P 3 bis P 10 werden die Tabellenwerte in der Stufe F+ um 100 Euro monatlich erhöht (brutto)
  • In der Entgeltgruppe T 4 werden die Tabellenwerte um 60 Euro monatlich erhöht (brutto)
  • Einmalige Gehaltszulage für Beschäftigte in den Entgeltgruppen P 3 bis P 6, die in den ersten sechs Monaten des Beschäftigungsverhältnisses das FRÖBEL-Curriculum selbstständig und außerhalb ihrer Arbeitszeit absolvieren
  • Einführung einer neuen Entgeltgruppe P 11 für regionale Fachberatungen
  • Umstellung der Mobilitätszulage auf einen Zuschuss zum 49 Euro Ticket
  • Die Praxisanteile im Rahmen der Ausbildung zur Erzieherin werden - unabhängig vom Ausbildungsweg – bei der Stufenzuordnung als einschlägige Berufserfahrung anerkannt
  • Die Benefit-Card kann mit bis zu 50 Euro aufgeladen werden
  • Die Dauer bei einer Leitungstätigkeit auf Probe reduziert sich auf sechs Monate