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Rechtsprechung und GEW-Initiativen

Wissenschaft von Rechts: Rechte Ideologie, Theorie und Netzwerke an Hochschulen / Erfolg vor Gericht: WissZeitVG ist kein Freibrief für Kettenbefristungen / Gegenwind für NRW-Rektoren: GEW-Erklärung zum Hochschulzukunftsgesetz / Gute Arbeit in der Wissenschaft – Hamburg kündigt Verbesserungen an / Gute Arbeit in der Wissenschaft – Hamburg kündigt Verbesserungen an

Wissenschaft von Rechts: Rechte Ideologie, Theorie und Netzwerke an Hochschulen
Neues Studienheft erschienen

Viele mögen spontan an prügelnde Neonazis in sozialen Brennpunkten denken, wenn von rechtem Gedankengut die Rede ist. Aber rechte und rechtsextreme Denkweisen sind auch ein fester Bestandteil der deutschen Hochschulgeschichte. Mit den unterschiedlichen Facetten dieses Themas befasst sich das neue BdWi-Studienheft, das vom Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (BdWi) gemeinsam u. a. mit der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) herausgegeben wurde.

Erfolg vor Gericht: WissZeitVG ist kein Freibrief für Kettenbefristungen

23 befristete Arbeitsverträge in 14 Jahren – das ist die Bilanz eines Ingenieurs aus Nordrhein-Westfalen, der in den vergangenen Jahren in zahlreichen Drittmittelprojekten tätig war, immer an der gleichen Hochschule, aber immer wieder mit neuem Arbeitsvertrag. Ist das rechtens? Nein, entschied jetzt das Landesarbeitsgericht in Köln. Jede einzelne Befristung wäre zwar nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG), das die Befristung von drittmittelfinanzierten Stellen in der Wissenschaft erlaubt, grundsätzlich zulässig. Es seien aber auch die Gesamtdauer und die Zahl der mit der selben Person zur Verrichtung der im Wesentlichen gleichen Arbeit geschlossenen Verträge zu berücksichtigen, so die Richter. Im konkreten Fall sei die Befristung in der Gesamtbewertung nichtig – der Kollege hat dank der richterlichen Entscheidung endlich einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

Gegenwind für NRW-Rektoren: GEW-Erklärung zum Hochschulzukunftsgesetz

Auf Initiative der GEW haben sich rund 50 Professorinnen und Professoren als Erstunterzeichner mit einer Erklärung in die Debatte um das neue Hochschulzukunftsgesetz in Nordrhein-Westfalen eingeschaltet. Die Akzente in der aktuellen politischen Debatte müssen, so die Forderung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, neu und anders gesetzt werden. Auch sie halten den Gesetzentwurf in der vorliegenden Form für unzureichend, die Zukunftsfähigkeit der NRW-Hochschulen zu sichern. Die in der Öffentlichkeit vorherrschende Kritik der Hochschulleitungen und Vorsitzenden der Hochschulräte am Gesetzentwurf sei aber nicht repräsentativ und Ausdruck der hochschulinternen Machtverhältnisse. Der Gegenwind aus den eigenen Reihen belege das. Die Erklärung "Für eine demokratische Hochschulverfassung und eine Hochschule in gesellschaftlicher Verantwortung" wird vom Landesverband NRW der GEW getragen und im Rahmen einer Unterschriftenaktion an den Hochschulen verbreitet. "Hochschulleitungen und Hochschulräte sind nicht 'die Hochschulen'. Mit den Erstunterzeichnern halten wir eine Reform des bestehenden Hochschulgesetzes für zwingend erforderlich und fordern eine Neuausrichtung des Gesetzes im Sinne einer demokratischen, zivilen, sozialen und gesellschaftlich verantwortlichen Hochschulentwicklung", sagte GEW-Landesvorsitzende Dorothea Schäfer. Die GEW fordere alle Beschäftigten und Studierenden an den Hochschulen auf, diese Erklärung per Unterschrift zu unterstützen. In fünf Thesen – von der Hochschulautonomie über Demokratie und Mitbestimmung, Gutes Studium, Gute Arbeit in der Wissenschaft bis hin zum Thema Finanzierung und Transparenz – skizzieren die Autorinnen und Autoren Leitlinien einer demokratischen Hochschulverfassung und markieren den Rahmen für eine Hochschule in gesellschaftlicher Verantwortung. Eine zukunftsfähige und qualitätsvolle Wissenschaftsentwicklung könne nur auf der "Grundlage guter Arbeit für alle Beschäftigten an Hochschulen gelingen", heißt es in der Erklärung. Dies beziehe sich nicht nur auf die Entlohnung, sondern auch auf sichere Arbeitsbedingungen und Beschäftigungsperspektiven. Die GEW lädt Beschäftigte und Studierende an den Hochschulen ein, die Erklärung zum Hochschulzukunftsgesetz NRW per Unterschrift zu unterstützen.

Gute Arbeit in der Wissenschaft – Hamburg kündigt Verbesserungen an

In der Freien und Hansestadt Hamburg ist es im Rahmen einer Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern der Behörde für Wissenschaft und Forschung (Ministerium), der Hochschulen und der Gewerkschaften gelungen, eine Reihe konkreter Verbesserungen für wissenschaftlich Beschäftigte auf den Weg zu bringen, für die die GEW seit Jahren im Kontext ihrer Kampagne für den "Traumjob Wissenschaft" eintritt. Diese Veränderungen schlagen sich zum einen in gesetzlichen Regelungen nieder, die in Pläne zur Novellierung des Hamburgischen Hochschulgesetzes eingeflossen sind. Zum anderen zielen sie auf einen "Code of Conduct" ab, d. h. auf eine freiwillige Selbstverpflichtung der Hochschulen, wie sie die GEW mit ihrem Herrschinger Kodex "Gute Arbeit in der Wissenschaft" fordert."In Bezug auf Promotionsstellen wird das Gesetz dahingehend verändert, dass mindestens eine hälftige Beschäftigung sowie grundsätzlich eine dreijährige Vertragsdauer vorzusehen ist und damit neue, gegenüber der bestehenden Praxis verbesserte Mindeststands gesetzt. Zudem steht den Stelleninhabern mindestens ein Drittel der Arbeitszeit für das Verfassen ihrer Dissertation zur Verfügung. In Bezug auf das Befristungsunwesen bei wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit ausschließlicher Lehrtätigkeit wird gesetzlich verankert, dass Daueraufgaben mit Dauerstellen zu erfüllen sind. Nun wird es an den Hochschulen darum gehen festzulegen, welche Tätigkeiten Daueraufgaben darstellen und zu entfristen sind", erklärte Fredrik Dehnerdt, stellvertretender Vorsitzender der GEW Hamburg. Im Code of Conduct wird unter anderem festgehalten, dass die Befristungsdauer bei sogenannten Projektstellen der Laufzeit des Projektes zu entsprechen hat. Für Lehraufträge wird ein Vergütungsanspruch festgeschrieben und somit die bestehende Praxis, unbezahlte Lehraufträge anzubieten, beendet.

Tarifvertrag für studentische Hilfskräfte: Aktion von GEW Bremen und fzs

"Tarifvertrag Jetzt!" steht auf 20 roten Regenschirmen, die am vergangenen Wochenende im Innenhof der Universität Bremen aufgespannt wurden. Rund 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren zur Mitgliederversammlung des freien zusammenschlusses von studentInnenschaften (fzs) gekommen, gemeinsam mit der GEW Bremen setzten sie ein Zeichen für eine bessere Absicherung der Arbeitsbedingungen der studentischen Beschäftigten an den Hochschulen. In 15 von 16 Bundesländern haben diese nach wie vor weder einen Tarifvertrag noch eine Personalvertretung. Das soll sich ändern – das machten Katharina Mahrt, fzs-Vorstandsmitglied, und Bernd Winkelmann, Landesvorstandssprecher der GEW Bremen, in einer gemeinsamen Pressemitteilung deutlich.