Zum Inhalt springen

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

„Endlich Nägel mit Köpfen machen“

Die GEW kritisiert scharf, dass der Bundesrat das Gesetz für einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter gestoppt hat. Die Politik ist verpflichtet, für mehr Bildungsgerechtigkeit zu sorgen.

(Foto: GEW)

Die GEW hat die Entscheidung des Bundesrates vom vergangenen Freitag, das Gesetz für einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsschulplatz für Kinder im Grundschulalter zu stoppen, scharf kritisiert. „Es ist eine Frage der Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit, jetzt den Anspruch auf einen Ganztagsschulplatz für alle Grundschulkinder zu sichern“, erklärte Anja Bensinger-Stolze, Leiterin des Organisationsbereichs Schule.

„Wir erwarten, dass die Politik jetzt handelt.“ (Anja Bensinger-Stolze)

Die Corona-Pandemie habe einmal mehr deutlich gemacht, dass der Bildungserfolg immer noch vom Elternhaus abhängig sei. „Wir erwarten, dass die Politik jetzt handelt und der Vermittlungsausschuss des Bundestages für die Kinder zu einer guten Lösung kommt.“ Bund und Länder stünden in der Pflicht, „endlich Nägel mit Köpfen zu machen!“ Die schrittweise Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz an Grundschulen könne nur gelingen, wenn der Bund Länder und Kommunen verlässlich finanziell unterstütze.

„Ganztagsschulen eröffnen neue Lernräume und Möglichkeiten.“ (Doreen Siebernick)

Die GEW plädiert mit Blick auf den Ganztag für ein Schulmodell, in dem sich Arbeits- und Ruhephasen in einem ausgewogenen Rhythmus über den Tag verteilen – auch um die Beschäftigten zu entlasten. „Kinder lernen so vielfältig und unterschiedlich, aber auf jeden Fall über den ganzen Tag“, so die Leiterin des Organisationsbereichs Jugendhilfe und Sozialarbeit, Doreen Siebernick. „Ganztagsschulen eröffnen neue Lernräume und Möglichkeiten. Unsere Kinder haben sie verdient.“

Länder fordern mehr Geld vom Bund

Der Bundesrat hat am Freitag dem geplanten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler nicht zugestimmt und den Vermittlungsausschuss angerufen. Hintergrund ist ein Streit über die Finanzierung. Die Bundesländer fordern, dass der Bund deutlich mehr Geld für das milliardenschwere Vorhaben zur Verfügung stellt.

Geplant ist eigentlich, dass jedes Kind, das ab Sommer 2026 eingeschult wird, in den ersten vier Schuljahren Anspruch auf einen Ganztagsplatz bekommt. Damit würde sich an den Betreuungsanspruch in der Kita, den es schon länger gibt, direkt ein Anspruch in der Schule anschließen.

Es wird davon ausgegangen, dass dafür bis zu eine Million zusätzliche Plätze geschaffen werden müssen. Milliardeninvestitionen in Räume und Ausstattung sind nötig. Hinzu kommen geschätzte Personal- und Betriebskosten von bis zu 4,5 Milliarden Euro im Jahr.

Der Bund will den Ländern nach bisherigen Plänen 3,5 Milliarden Euro für die Investitionen zur Verfügung stellen und sich langfristig mit knapp einer Milliarde Euro jährlich an den laufenden Betriebskosten beteiligen. Die Länder fordern allerdings, dass sich der Bund hälftig an den Betriebskosten beteiligt. Das wären gut zwei Milliarden Euro pro Jahr.