Seit dem Besuch des UN-Sonderbeauftragten für das Recht auf Bildung, Vernor Muñoz, in der Bundesrepublik Deutschland im Februar 2006, verstärkt die GEW ihre Bemühungen, Öffentlichkeit und politische Entscheidungsträger dafür zu sensibilisieren, dass es für die Gesellschaft langfristig sinnvoller ist, die Weiterentwicklung des Schul- und Bildungswesen an der umfassenden Verwirklichung des Rechts auf Bildung zu orientieren als an kurzfristigen ökonomischen Erwägungen. Die GEW folgt dabei der Überzeugung, dass ein diskriminierungsfreies, chancengleiches Schul- und Bildungswesen nicht nur für das Glück eines jeden einzelnen Menschen und für eine demokratische Gesellschaft unverzichtbar ist, sondern sich schließlich auch ökonomisch auszahlt.
Dank der Unterstützung durch die Max-Traeger-Stiftung konnten mit Prof. Dr. Ralf Poscher, PD Dr. Johannes Rux und Dr. Thomas Langer ausgewiesene Experten beauftragt werden, die völker- und europarechtlichen Grundlagen des Rechts auf Bildung zu untersuchen und die Reichweite der entsprechenden Verpflichtungen für die Bundesrepublik Deutschland herauszuarbeiten. Im Mittelpunkt der Untersuchungen stehen dabei Fragen von intendierter oder faktischer Diskriminierung im Verhältnis zu den Besonderheiten des früh selektierenden hierarchisch gegliederten deutschen Schulsystems sowie der Probleme, die sich im Zusammenhang der Kosten des Schulbesuchs und sonstiger Unterstützungsleistungen des Elternhauses ergeben. Dabei werden zahlreiche Notwendigkeiten und Möglichkeiten für politisches Handeln deutlich.
Recht auf Bildung und seine Umsetzung
Welche Bedeutung hat das Menschenrecht auf Bildung für die deutsche Politik und schulische Praxis? Was steht seiner vollen Verwirklichung entgegen? Diese Fragen bestimmen seit den alarmierenden Befunden internationaler Vergleichsstudien, die Deutschland nur mittelmäßige Leistungsergebnisse und hohe soziale Selektivität bescheinigen, maßgeblich die Aktivitäten der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW).