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#GEWTAG22

Rahmenbedingungen der Schulsozialarbeit verbessern

Die GEW setzt sich dafür ein, dass in allen Bundesländern gesetzliche Landesregelungen und dazugehörige Rahmenvereinbarungen für die Schulsozialarbeit erarbeitet und umgesetzt werden.

Gewerkschaftstag der GEW am 23. Juni 2022 in Leipzig (Foto: Kay Herschelmann)

Egal, ob Stundenzahl, Bezahlung, Budget oder Ausstattung von Räumen – „unsere Schulsozialarbeit gleicht momentan einem Flickenteppich“, kritisierte ein Delegierter auf dem GEW-Gewerkschaftstag. Jede Schule mache diesbezüglich ihr eigenes Ding. Dieser Wildwuchs wirke sich vielerorts auf die Qualität von Schulsozialarbeit aus, immerhin „Schnittstelle zwischen Schule und Jugendhilfe“. Schulsozialarbeit schütze und fördere junge Menschen und leiste „gute Arbeit für die Gesellschaft“.

Um flächendeckend qualitativ gute Schulsozialarbeit anbieten zu können, müssten klare Rahmenbedingungen und Mindeststandards vereinbart werden, beschlossen die Delegierten am Donnerstag.

Die einzelnen Bundesländer sollten „länderscharf“ die Rechte und Pflichten der Schulsozialarbeit in den Landesschulgesetzen spezifizieren und festschreiben.

Maximal 150 Kinder und Jugendliche pro Vollzeit-Fachkraft

Wer Vollzeit arbeite, dürfe maximal 150 Kinder und Jugendliche betreuen. Jede Schule müsse mindestens eine Stelle für die Schulsozialarbeit schaffen, den Fachkräften außerdem Supervision, Fort- und Weiterbildungen anbieten.

Außerdem sollten Träger, Schulbehörden und Schulen mit den Fachkräften Ziele und Verantwortlichkeiten definieren, es bedürfe einer gemeinsamen, gleichberechtigten Konzeption und aktiven Mitarbeit in den schulischen Gremien.

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