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Studieren in der Coronapandemie

Prüfungen müssen zuhause absolviert werden können

Die GEW und der studentische Dachverband fzs sprechen sich dafür aus, dass Studierende wegen der Coronapandemie ihre Prüfungen zuhause ablegen sollten - aber ohne datenschutzrechtlich fragwürdige Überwachungsmethoden.

Ein Jahr nach Beginn der Krise gibt es noch immer keine digitalen Prüfkonzepte, die den Datenschutz und das Recht auf Privatsphäre gewährleisten. (Foto: Pixabay / CC0)

Die GEW und der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) fordern die Hochschulen auf, in der Coronapandemie auf Präsenzprüfungen zu verzichten und alternative Formate anzubieten. „Am Ende eines weitgehend digitalen Semesters Studierende massenweise in Hörsäle zu zitieren, um das gelernte Wissen abzufragen, ist aufgrund der Infektionsgefahr unverantwortlich – gegenüber den Studierenden ebenso wie gegenüber den Prüferinnen und Prüfern“, sagte der stellvertretende GEW-Vorsitzende und Hochschulexperte, Andreas Keller am Mittwoch in Frankfurt am Main. Prüfungen müssten weitgehend zu Hause absolviert werden, ergänzte fzs-Vorstandsmitglied Iris Kimizoglu. Dazu könnten neue Formate wie Open Book oder Take Home angewandt und die Prüfungen auf Kompetenzerwerb und Kompetenztransfer ausgerichtet werden.

Positionspapier von GEW und fzs

Dass ein Jahr nach Beginn der Krise noch immer keine digitalen Prüfkonzepte existierten, die den Datenschutz und das Recht auf Privatsphäre von Studierenden gewährleisteten, sei unverständlich und gefährlich. „Die Pandemie darf nicht dazu führen, dass Grundrechte ausgehebelt werden – auch nicht bei Studierenden“, mahnte Kimizoglu. Sie spielte damit auf so genannte Proctoring-Methoden an, mit denen viele Hochschulen Onlineprüfungen in den Wohnungen der Studierenden überwachen. Dazu gehören 360-Grad-Kameraschwenks durch den Raum, eine Übertragung der Bildschirmanzeige oder Eye-Tracking. In einem gemeinsamen Positionspapier lehnen fzs und GEW solche Methoden ab.

Kein „Weiter so“ nach der Pandemie

Keller appellierte an die Hochschulen, die in Studien- und Prüfungsordnungen enthaltenen Nachteilsausgleichsregelungen anzuwenden. Studierende mit Beeinträchtigungen sowie mit Erziehungs- und Pflegeverpflichtungen seien mit besonderen Herausforderungen konfrontiert, ebenso Studierende, die zu Hause nicht über eine ausreichende technische Ausstattung oder leistungsfähige Internetverbindung verfügten. Alternative Prüfungstermine, Verlängerung von Abgabefristen, aber auch die Bereitstellung von Arbeitsplätzen und Endgeräten könnten Abhilfe schaffen.

Kimizoglu plädierte zudem dafür, künftig die Zahl der Prüfungen zu reduzieren und projektbezogene kompetenzorientierte Formate zu entwickeln. Nach der Pandemie dürfe es in der Hochschuldidaktik kein „Weiter so“ geben. Dazu seien Fort- und Weiterbildungsangebote für Lehrende, eine faire Anrechnung der Onlinelehre auf die Lehrverpflichtung und mehr Dauerstellen für Daueraufgaben in der Lehre und Qualitätssicherung erforderlich, fügte Keller hinzu.