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Coronapandemie

Protest gegen Schul- und Kitaöffnungen in Sachsen

Sachsen ist vorgeprescht und hat Grundschulen und Kitas am Montag wieder geöffnet. Die GEW befürchtet, dass andere Länder nachziehen könnten. Streit gibt es auch um den Schutz von Risikogruppen.

Foto: pixabay, CC0

Nach den wochenlangen Schließungen von Bildungseinrichtungen hat Sachsen als erstes Bundesland Grundschulen und Kitas am Montag wieder geöffnet. Allerdings können Eltern nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Leipzig nun bis zum 5. Juni selbst entscheiden, ob ihre Kinder in der Schule oder zu Hause lernen. Die GEW in Sachsen hatte das Vorgehen zuvor scharf verurteilt und Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrkräfte aufgerufen, Kultusminister Christian Piwarz (CDU) zu schreiben, was dies für ihre Einrichtung oder Schule, für die Kinder und Jugendlichen sowie sie persönlich bedeute.

„Es verwundert schon sehr, dass der Freistaat eine andere Strategie als alle anderen Bundesländer fährt und gegen die Beschlüsse der Kinder- und Jugendministerkonferenz der Länder handelt.“ (Astrid Axmann)

Die Landesvorsitzende Uschi Kruse sagte mit Blick auf das kurzfristige Vorgehen: „Wer mit einer Vorlauffrist von einer Woche ankündigt, dass Kindertageseinrichtungen und Schulen wieder vollständig geöffnet werden, hat entweder keine Ahnung von der Situation vor Ort oder ignoriert sie mutwillig zugunsten eines Siegertreppchens beim Öffnungswettlauf.“ ​​​​​​Vize-Landesvorsitzende Astrid Axmann ergänzte: „Es verwundert schon sehr, dass der Freistaat eine andere Strategie als alle anderen Bundesländer fährt und gegen die Beschlüsse der Kinder- und Jugendministerkonferenz der Länder handelt.“

Die GEW Sachsen hatte das Kultusministerium und die Träger von Kindertageseinrichtungen aufgefordert:

  • Die Öffnungen von Kitas und Grundschulen müssen in vorsichtigen Schritten erfolgen, etwa durch schrittweise Ausweitung der Notbetreuung.
  • Risikogruppen und Beschäftigte mit Risikogruppen im eigenen Haushalt sind konsequent zu schützen. 
  • Die Festlegungen für Abstände in Klassen und kleinen Gruppen in Kindertageseinrichtungen sind beizubehalten.
  • Die Ausdehnung der Betreuung und Beschulung sind abhängig von baulichen und örtlichen Gegebenheiten und von der Schülerbeförderung vorzunehmen.
  • Dem pädagogischen Personal ist genügend Zeit für Anpassungen und Umgestalten der Einrichtung und der Konzepte einzuräumen.
  • Für Träger, Kitas, Schulen sowie für Eltern und Personal ist Rechtssicherheit zu schaffen.
  • Das Personal und die Kinder sind in regelmäßigen Abständen zu testen.

GEW: Alle Risikogruppen schützen!

Hintergrund der jüngsten Debatte: Sachsen verzichtet als einziges Bundesland in Kitas und Grundschulen auf den Mindestabstand von 1,5 Metern und setzt eher auf eine strikte Trennung von Gruppen und Klassen. Eltern eines siebenjährigen Schülers einer Leipziger Grundschule wandten sich in einem Eilverfahren gegen dieses Vorgehen. Das Verwaltungsgericht Leipzig gab ihnen Recht. Als Folge wird die Besuchspflicht an Grundschulen und dem Primarbereich der Förderschulen nun vorerst eingeschränkt. 

Das Kultusministerium teilte jedoch mit, an seinem bisherigen Konzept festzuhalten. „Darin sind sich das Kultusministerium und die kommunalen Träger von Kindertageseinrichtungen und Schulen nach einem heutigen Gespräch einig.“ Piwarz kündigte an, den Beschluss beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht anzufechten und betonte: „Unser Konzept der Wiedereröffnung der Kindertagesbetreuung, der Grundschulen und der Primarstufe der Förderschulen im Freistaat Sachsen ist ein geeigneter Weg, um den Infektionsschutz altersangemessen umzusetzen. Wir kommen damit dem verbrieften Recht der Teilhabe und Bildung der Kinder nach.“

Nach Protesten der Bildungsgewerkschaft ruderte Piwarz unterdessen in einem Punkt bereits zurück: Im Gespräch mit der GEW Sachsen erklärte er, dass Beschäftigte, die wegen Vorerkrankungen zur Risikogruppe gehörten, nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden sollten. Die Gewerkschaft begrüßt dies, kritisiert aber nach wie vor, dass der „eingeschränkte Regelbetrieb” weiter mit Beschäftigten durchgeführt werden solle, die aufgrund ihres Alters zur Risikogruppe gehörten. Außerdem müssten Risikogruppen auch an Kitas geschützt werden.