Gegenüber dem traditionellen und weiterhin vorherrschenden „Meister-Lehrling-Modell“ hat sie die Vision einer deutlich transparenteren und kollegialeren „Promotionsbegleitung“ auf Augenhöhe.
Für problematisch halten die gewerkschaftlich organisierten Doktorandinnen und Doktoranden Abhängigkeit der Promovierenden von häufig einer einzigen Person, die „neben der fachlichen Beratungsfunktion auch die Begutachtung übernimmt und oftmals auch noch als Vorgesetzte_r fungiert“. Weiter herrsche Intransparenz über „die Rechte und Verpflichtungen von Promovierenden und ‚Betreuenden‘ sowie über die Rolle weiterer beteiligter Akteure, wie Graduiertenzentren und Fakultäten“. Auch solle die Vorbereitung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern für die Begleitungstätigkeit stärker strukturell verankert werden. Nicht zuletzt schlägt die Projektgruppe vor, als Instrument zur aktiven Gestaltung des Promotionsprozesses die Promotionsvereinbarung einzusetzen. Bereits 2004 hat die Projektgruppe gemeinsam mit der Promovierenden-Initiative eine Mustervereinbarung entwickelt, aktuell lässt die GEW eine juristische Expertise zu Promotionsvereinbarungen erstellen.
Trotz erster sichtbarer Bemühungen einzelner Institutionen und Akteure, die Promotionsbedingungen – zum Beispiel durch den Aufbau von Graduiertenzentren und die Trennung von Betreuung und Begutachtung – zu verbessern, besteht aus Sicht der Doktorandinnen und Doktoranden in der GEW daher auf verschiedenen Ebenen Handlungsbedarf auf dem Weg zu einer neuen Praxis der „Promotionsbegleitung“.