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Erfolg der GEW

„Pandemiezulage“ für Integrations- und Berufssprachkurse

Nach dem Engagement der GEW steht fest: Träger von Integrations- und Berufssprachkursen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine Pandemiezulage. Sie soll die zusätzlichen Kosten kompensieren, die durch höheren Infektionsschutz entstehen.

Träger von Integrations- und Berufssprachkursen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine Pandemiezulage (Foto: GEW).

Seit Mitte Mai starten die Integrations- und Berufssprachkurse wieder, aber mit hohem Infektionsschutz: Geteilte Gruppen, Mindestabstände und Hygienemaßnahmen. Die GEW hatte bereits im Mai in einem Brief an den Bundesinnenminister Horst Seehofer (CDU) deutlich gemacht, dass diese Maßnahmen Mehrunterricht erfordern, der finanziell kompensiert werden müsse. Nun hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) reagiert und eine sogenannte „Pandemiezulage“ zugesichert.

Das Ende Juni bekannt gegebene Trägerrundschreiben 14/20 des BAMF beschreibt eine Pandemiezulage, die zusätzlichen Kosten kompensieren soll, die aufgrund der erhöhten Infektionsschutzstandards entstehen. Für jeden zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 2020 neu beginnenden Kursabschnitt erhalten demnach die Kursträger die Pandemie-Zulage in Höhe von 1.500 EUR, sofern die Kurse nach fünf näher beschriebenen Modellen organisiert werden:

  1. Präsenzunterricht in ausreichend großen Räumlichkeiten
  2. Virtuelles Klassenzimmer (max. 4 Unterrichtseinheiten täglich)
  3. Präsenzunterricht mit Livestream-Übertragung in zweiten Kursraum
  4. Präsenzunterricht mit zugeschaltetem virtuellen Klassenzimmer (max. 4 Unterrichtseinheiten täglich)
  5. Präsenzunterricht mit einer Lehrkraft in zwei Kursräumen

In einer Anlage zum Trägerrundschreiben formuliert das BAMF: „In der aktuellen Situation entstehen auch für die Lehrkräfte didaktisch-methodische Mehraufwände. Es liegt in der Verantwortung des Trägers, diese Mehraufwände bei der Vergütung der Lehrkräfte angemessen zu berücksichtigen.“ Ansgar Klinger, GEW-Weiterbildungsexperte, machte deutlich, dass diese Pandemiezulage nun auch bei den Lehrkräften ankommen müsse. So wie es das aktuelle Trägerrundschreiben vorsieht, stellten Bund und BAMF die Vergütung der Mehraufwände jedoch in das Ermessen der Träger.

„Der Bund als Auftraggeber der Integrationskurse und das BAMF als organisierende Einrichtung entziehen sich wieder einmal ihrer Verantwortung gegenüber den Lehrkräften“, sagte Klinger. Ganz unabhängig davon, in welcher Form die Träger die erforderlichen Hygiene- und Abstandsgebote umsetzten, müsse eine auskömmliche Finanzierung der Corona-Pandemie-Maßnahmen sichergestellt werden, sagte Klinger.

„Die Träger müssen in die Lage versetzt und verpflichtet werden, feste tariflich geregelte Arbeitsverhältnisse für ihre Lehrkräfte zu schaffen.“ (Ansgar Klinger)

Erneut zeige die Corona-Pandemie wie unter einem Brennglas, wie problembehaftet die Steuerung der Integrations- und Berufssprachkurse und die daraus resultierenden Beschäftigungsbedingungen der Lehrkräfte sind, erklärte Klinger weiter. „Die Träger müssen in die Lage versetzt und verpflichtet werden, feste tariflich geregelte Arbeitsverhältnisse für ihre Lehrkräfte zu schaffen. Zu den entsprechenden Verhandlungen ist die GEW gesprächsbereit”, schrieben GEW-Vorsitzende Marlis Tepe und GEW-Vorstandsmitglied Klinger bereits in ihrem ursprünglichen Schreiben an den Bundesinnenminister Horst Seehofer.