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Recht auf Grundbildung

Ohne Grundbildung mehr soziale Ungleichheit

„Das Recht auf Grundbildung und die Pflicht des Staates zur Sicherung des bildungsrechtlichen Existenzminimums“ lautet der Titel eines Gutachtens der GEW und des Wissenschaftszentrums Berlin (WZB). Fragen an den Autor.

Mehr als sechs Millionen Menschen in Deutschland können nicht ausreichend lesen und schreiben und sind damit von einer Teilhabe an der Gesellschaft weitgehend ausgeschlossen. Die Hälfte davon ist zugewandert, sie verfügt nicht über die Grundkompetenzen in Deutsch, aber in der jeweiligen Herkunftssprache. (Foto: pixabay/blickpixel)
  • E&W: Mehr als sechs Millionen Menschen im erwerbsfähigen Alter in Deutschland fehlt Grundbildung, sie können weder längere Sätze lesen noch flüssig schreiben. Dennoch arbeiten 60 Prozent von ihnen. Wo und unter welchen Bedingungen?

Michael Wrase: Die Hälfte dieser sechs Millionen Menschen ist zugewandert. Diese verfügen nicht über Grundkompetenzen in Deutsch, aber in ihrer jeweiligen Herkunftssprache. Darauf hinzuweisen, ist wichtig. Der größte Teil der Erwerbstätigen mit geringer Grundbildung arbeitet im produzierenden Gewerbe, in Reinigungsfirmen, überall dort, wo wir prekäre Beschäftigungsverhältnisse haben. Das bedeutet Mindestlohn, teilweise befristete Beschäftigung, Leiharbeit.

  • E&W: Studien belegen, dass Menschen ohne Grundbildung seltener wählen gehen und sich weniger an politischen Debatten beteiligen. Was heißt das für die Demokratie?

Wrase: Das bedeutet, dass das soziale Ungleichgewicht in der Gesellschaft immer größer wird. Diese Menschen sind ja besonders auf sozialen Schutz angewiesen, sie müssten sich dafür auch politisch einsetzen. Aber nur wenn man eine politisch machtvolle Gruppe ist, kann man seine Interessen zur Geltung bringen. Das ist bei dieser Personengruppe nicht der Fall. Dadurch wird sie immer stärker an den Rand gedrängt.

  • E&W: Wenn es um das Recht auf Bildung geht, verweisen Sie auf den „Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“ von 1966. Was besagt dieser?

Wrase: Das ist der UN-Sozialpakt, sozusagen die Umsetzung der sozialen und wirtschaftlichen Rechte aus der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ der Vereinten Nationen von 1948. Dieser Pakt ist von den Vertragsstaaten der UN ratifiziert, also rechtsverbindlich. In Artikel 26 Absatz 1 steht, dass jeder Mensch, unabhängig von seinem Alter, ein Recht auf Bildung hat. Dazu zählt vor allem die Grundbildung.

  • E&W: Auch das Bundesverfassungsgericht hat sich immer wieder mit dem Recht auf Bildung auseinandergesetzt. Welches sind die wichtigsten Aussagen?

Wrase: Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt: Aus der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes ergibt sich die Garantie eines menschenwürdigen Existenzminimums. Das beinhaltet nicht nur die Sicherung der physischen Existenz, sondern auch ein gewisses Maß an Teilhabe am sozialen, kulturellen und politischen Leben. Und daraus resultieren bestimmte Bedarfe für Bildung. Das Bundesverfassungsgericht hat erklärt: Die Grundbildung gehört zu diesem sozio-kulturellen Existenzminimum. Der Staat ist verpflichtet, dieses Existenzminium für jene zu gewährleisten, die das aus eigener Kraft nicht verwirklichen können.

  • E&W: Welche Anforderungen müssen solche Angebote erfüllen?

Wrase: Sie müssen flächendeckend und öffentlich zugänglich sein. Es ist wichtig, dass sie an die jeweilige Lebens- und Arbeitssituation angepasst sind. Und der Staat darf nicht nur eine bestimmte Gruppe bedienen. Er muss sich zum Beispiel auch bemühen, Arbeitslosenhilfe-Empfängerinnen und -Empfängern entsprechende Qualifikationen zur Verfügung zu stellen.

  • E&W: Offensichtlich verstößt dann die Bundesrepublik gegen viele rechtliche Vorgaben mit Blick auf die Grundbildung. Könnte man völkerrechtlich dagegen vorgehen?

Wrase: Alle vier bis fünf Jahre gibt es ein Staatenprüfungsverfahren, das der UN-Sozialausschuss veranlasst. Dann muss jeder Mitgliedsstaat berichten, wie er das Völkerrecht umgesetzt hat. Meist wird das von der jeweiligen Regierung rosig dargestellt. Ergänzend gibt es in jedem Land die sogenannten Schattenberichte der Nichtregierungsorganisationen, also von Verbänden oder Gewerkschaften. Und wenn die Nichtregierungsorganisationen sagen, im Grundbildungsbereich gibt es keine ausreichenden Angebote, dann wird das vom UN-Ausschuss angemerkt. Und der Mitgliedsstaat muss darauf reagieren.

  • E&W: Bildung ist Ländersache. Warum sollen Bund und Länder bei der Grundbildung zusammenarbeiten?

Wrase: Der Bund ist ja auch für die Arbeitsförderung zuständig, einschließlich entsprechender Qualifizierungsmaßnahmen. Eine Gesamtstrategie muss sowohl die Erwachsenenbildung als auch den Schulbereich umfassen. Wir haben zu viele Jugendliche, die die Schule ohne berufsqualifizierenden Abschluss, ohne Grundkompetenzen verlassen. Und dann gibt es die Erwachsenen mit geringen Bildungskompetenzen, für die es keine adäquaten Angebote gibt. Bund und Länder müssen eine kooperative Strategie entwickeln. Beim Digitalpakt oder beim Ganztag gibt es diese Zusammenarbeit ja auch.

  • E&W: Existiert diese Kooperation mit der „Nationalen Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung“, die 2016 gestartet worden ist?

Wrase: Da ist die Bundesregierung federführend. Und die konzentriert sich auf den Erwachsenenbereich und setzt vor allem auf Modellprojekte. Das greift zu kurz.

  • E&W: Welche konkreten Forderungen haben Sie?

Wrase: Dass Grundbildung für alle Menschen gesetzlich verankert wird, damit Rechtsansprüche geschaffen werden. Die zweite Forderung wäre, dass Bund und Land gemeinsam Programme entwickeln, um die hohe Zahl der Schulabgänger ohne Abschluss und mit geringen Kompetenzen zu verkleinern. Wichtig ist auch, endlich Inklusion umzusetzen. Wir sehen an den Förderschulen viel mehr Bildungsverlierer als in inklusiven Schulprojekten. Der Staat ist verpflichtet, ausreichend Förderangebote in den Regelschulen zur Verfügung zu stellen.

  • E&W: Was fordern Sie für die Beschäftigten in der Weiterbildung, die sich um Grundbildung kümmern?

Wrase: Gute Arbeitsbedingungen, eine angemessene Entlohnung und dass Grundbildung nicht nur auf Werkvertrags- oder Honorarbasis angeboten wird. Nur projektweise zu arbeiten, etwa für zwei Jahre, bringt in der Regel keinen nachhaltigen Erfolg. Grundbildung muss institutionalisiert werden.

Der Rechtswissenschaftler und Professor Michael Wrase (Foto: David Ausserhofer)