Die Expertin für Unternehmensführung bei der Hans-Böckler-Stiftung, Marion Weckes, plädiert für eine Ausweitung der Frauenquote. Ihr zufolge könnte die Quote in zwei Schritten von etwas über 100 auf rund 2.250 Firmen ausgedehnt werden. Denkbar wäre demnach, im ersten Schritt alle deutschen „kapitalmarktorientierten“ Gesellschaften zu verpflichten. Langfristig fordert Weckes, die Aufgabe der Geschlechtergleichstellung allen großen Kapitalgesellschaften zu übertragen – unabhängig davon, ob eine Kapitalmarktorientierung vorliegt. Dann wären nicht nur börsennotierte Aktiengesellschaften, sondern auch inhabergeführte GmbHs mit gesetzlich vorgeschriebenem Aufsichtsrat verpflichtet, ihren Beitrag zur Geschlechtergleichstellung zu leisten. Insgesamt würde die Quote dann in rund 2.250 Unternehmen gelten.
Die 2016 eingeführte Frauenquote für Aufsichtsräte greift zwar, ist aber nur für sehr wenige Unternehmen verpflichtend. Derzeit müssen 30 Prozent der Aufsichtsratsmandate der Kapitalgesellschaften, die börsennotiert und zugleich paritätisch mitbestimmt sind, weiblich besetzt sein. So sitzen fast 29 Prozent Frauen in den Kontrollorganen der 107 betroffenen Unternehmen. 2015 waren es erst knapp 23 Prozent.
Dies genüge jedoch nicht, betont Weckes. „Wir sind noch weit entfernt von einer hinreichenden, flächendeckenden Beteiligung von Frauen in Leitungsgremien.“ Es sei nicht plausibel, warum die Quote nur für börsennotierte Unternehmen gelte, die „voll mitbestimmt“ seien, wo den Beschäftigten also die Hälfte der Aufsichtsratssitze zustehe. Geschlechtergleichstellung sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Zudem gebe es viele Firmen mit mehr als 2.000 Beschäftigten, die keinen paritätisch besetzten Aufsichtsrat hätten. Weckes plädiert dafür, das Kriterium „voll mitbestimmt“ zu streichen.