Paritätischer Gesamtverband
Nur jedes siebte Kind profitiert von Teilhabeleistungen
Die Leistungen für benachteiligte Kinder und Jugendliche seien in ihrer Höhe unzureichend und nicht geeignet, Kinderarmut zu bekämpfen, Teilhabe zu ermöglichen und Bildungsgerechtigkeit sicherzustellen, kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband.
Weniger als 15 Prozent der sechs bis 15 Jahre alten Schülerinnen und Schüler, die von Hartz IV leben müssen, profitieren laut einer Studie der Paritätischen Forschungsstelle von sogenannten soziokulturellen Teilhabeleistungen, mindestens 85 Prozent der Leistungsberechtigten werden in der Praxis nicht erreicht. Der Paritätische Gesamtverband fordert daher einen Rechtsanspruch auf Angebote der Jugendarbeit im Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie eine bedarfsgerechte, einkommensabhängige Kindergrundsicherung. Die kürzlich mit dem „Starke-Familien-Gesetz“ in Kraft getretenen Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket seien keine zufriedenstellende Lösung.
Die Studie zeige deutliche regionale Unterschiede, insgesamt sei aber in einem Großteil der Kommunen die durchschnittliche Quote bewilligter Anträge und festgestellter Ansprüche noch immer viel zu niedrig. Das Bildungs- und Teilhabepaket gehe komplett an der Lebensrealität Heranwachsender und den Strukturen vor Ort vorbei, kritisierte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider. „Die bisherigen Teilhabeleistungen sind davon abhängig, dass es vor Ort überhaupt passende Angebote gibt. Nur ein Rechtsanspruch sorgt dafür, dass auch wirklich entsprechende Angebote vorgehalten werden und jedes Kind, unabhängig von seinem Wohnort, bestmöglich in seiner Entwicklung gefördert wird.“