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Infektionsschutzgesetz

Notbremse kommt – 165 immer noch zu hoch!

Ab nächster Woche greift die Corona-Notbremse. Schulen müssen ab einem Inzidenzwert von 165 schließen. Die GEW hält diesen Wert für zu hoch. Sie macht sich weiter dafür stark, ab 50 auf Wechselunterricht und ab 100 auf Fernunterricht umzustellen.

Ab nächster Woche greift die Corona-Notbremse. (Foto: pixabay.com, CC0)

„Der Inzidenzwert von 165, ab dem bundesweit Schulen nach dem geänderten Infektionsschutzgesetz ab nächster Woche auf Fernunterricht umstellen sollen, ist immer noch zu hoch. Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern werden damit Risiken ausgesetzt, die Politik in anderen Teilen der Gesellschaft nicht für akzeptabel hält. Die GEW setzt sich deshalb weiterhin dafür ein, dass Schulen ab einem Wert von 50 auf Wechselunterricht und ab 100 auf Fernunterricht umschalten und andere Bildungseinrichtungen wie Kitas oder Hochschulen geschlossen werden. Nur so ist der Gesundheitsschutz für die Lehrenden, Kinder und Jugendlichen sowie deren Eltern zu sichern“, sagte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe nach der Beschlussfassung im Bundestag zum Infektionsschutzgesetz.

„Wer das – grundsätzlich richtige - Ziel verfolgt, Schulen und Kitas so lange wie möglich offen zu halten, muss dafür die Voraussetzungen schaffen und den Gesundheitsschutz aller Beteiligten sicherstellen.“ Das sei gut ein Jahr nach Beginn der Pandemie immer noch nicht geschehen: So gebe es beispielsweise keine alltagstaugliche, stringente Teststrategie, die Impfung der an Schule und Kitas Beschäftigten komme nur im Schneckentempo voran. Luftfilter für Klassen- und Gruppenräume seien bis heute die Ausnahme. „Weiterhin können die Bildungseinrichtungen bis heute nicht flächendeckendes auf ein stabiles, schnelles W-LAN zugreifen und Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler sind meist nicht mit digitalen Endgeräten ausgestattet, ganz zu schweigen von der Einstellung der dringend benötigten IT-Fachleute“, unterstrich die GEW-Vorsitzende.

„Wer öffnen will, muss impfen!“

Tepe betonte noch einmal: „Das A und O bleibt die schnelle und deutliche Erhöhung des Impftempos. Dafür müssen alle Lehrkräfte und weitere im Bildungsbereich Beschäftigte in die Impfgruppe 2 aufgenommen werden. Nur Impfungen bieten einen hohen Schutz für alle Menschen in Schulen, Kitas, Hochschulen und der Erwachsenenbildung. Wer öffnen will, muss impfen!“

Die Selbst- und Schnelltests bieten nicht genügend Sicherheit, um Schulen und Kitas bis zu einer Inzidenz von 165 offen zu halten. Bisher gibt es noch keine ausgefeilte, erprobte Teststrategie. Dafür müssten pro Woche rund 24 Millionen Tests an die Schulen gebracht werden. Zudem braucht es geschultes Personal etwa des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) oder des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB), um die Tests sicher durchzuführen. Richtig ist, dass Lernende Bildungseinrichtungen nur getestet besuchen dürfen. Tepe mahnte an, dass alle Lehrkräfte sowie die Erzieherinnen und Erzieher mindestens zwei Mal wöchentlich Testangebote erhalten sollten, einer Testpflicht für die Beschäftigten stehe sie jedoch kritisch gegenüber.

„Die Zahl 165 im Infektionsschutzgesetz ist eine politisch motivierte Setzung, damit Schulen und Kitas lange geöffnet bleiben können.“

„Kinder, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und Bildungspersonal sind von der Virusmutation stark betroffen. Die Zahl 165 im Infektionsschutzgesetz ist eine politisch motivierte Setzung, damit Schulen und Kitas lange geöffnet bleiben können. Der Wert ist nicht wissenschaftsbasiert, er ist nicht am Gesundheitsschutz der Lehrenden und Lernenden orientiert“, sagte GEW-Chefin Tepe. Grundsätzlich unterstützte sie, dass der Bund jetzt über das Infektionsschutzgesetz auch für Schulen, Kitas und andere Bildungseinrichtungen bundesweit verbindliche Vorgaben macht und diese bis zum 30. Juni begrenzt. So würden in der Corona-Pandemie „klare rote Linien gesetzt und der föderale Flickenteppich beendet“.

Tepe hob auch noch einmal hervor, dass „sich die GEW wie das Robert Koch-Institut (RKI) ab einer Inzidenz von über 50 für Wechselunterricht stark macht“. Nur wenn der Unterricht in kleinen Gruppen oder mit zusätzlichem Personal in mehr Räumen stattfinde, könne der nötige Abstand eingehalten und damit ein wichtiger Beitrag zum Gesundheitsschutz aller in der Schule geleistet werden. Dazu gehörten auch, die A-H-A-Regeln plus Lüften einzuhalten und den Schülertransport zu entzerren. „Wir halten es weiterhin grundsätzlich für richtig und wichtig, dass Kitas und Schulen ihre Aufgaben Bildung und Betreuung erfüllen können. Insbesondere ohnehin benachteiligte Kinder und Jugendliche müssen aufgefangen werden und dürften nicht ins soziale Abseits gleiten“, stellte die GEW-Vorsitzende klar. Zudem brauchten die jungen Menschen genügend Bewegungsmöglichkeiten und zusätzliche Sportangebote.

In dem neu gefassten Infektionsschutzgesetz heißt es jetzt: Überschreite in einer Kommune „an drei aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100, so ist die Durchführung von Präsenzunterricht ab dem übernächsten Tag für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen nur in Form von Wechselunterricht zulässig. Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165, so ist ab dem übernächsten Tag für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen die Durchführung von Präsenzunterricht untersagt.“ Abschlussklassen und Förderschulen könnten durch die zuständige Behörde in den Ländern von dieser Regelung ausgenommen werden, zudem sei es möglich, eine Notbetreuung einzurichten.