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Kabinettsbeschluss zum Infektionsschutzgesetz

Notbremse bei Schulen und Kitas eher ziehen!

Die GEW begrüßt, dass mit den Änderungen am Infektionsschutzgesetz der föderale Flickenteppich beseitigt werde, und es nun auch für Schulen und Kitas verbindliche Regeln gebe. Allerdings kritisiert sie Details des Beschlusses scharf.

Die GEW hält es für falsch, in Kitas und Schulen erst ab einem Inzidenzwert von 200 die Notbremse zu ziehen. (Foto: pixabay.com, CC0)

Die GEW begrüßt, dass der Bund über das Infektionsschutzgesetz jetzt auch für Schulen und Kitas verbindliche Vorgaben machen will, hält es aber für falsch, dort erst ab einem Inzidenzwert von 200 die Notbremse zu ziehen. Die für die Gesellschaft geltende Grenze von 100 müsse auch in den Bildungseinrichtungen umgesetzt werden, sagte die GEW-Vorsitzende Marlis Tepe am Dienstag in Frankfurt am Main.

Alles andere sei nicht nachvollziehbar. Neue Studien zeigten, dass sich das Virus in Form der sogenannten britischen Mutante bei Kindern und Jugendlichen besonders schnell ausbreite. Auch der Reproduktionswert sei nach neuen Untersuchungen im Schulalltag besonders hoch.

„Der Gesundheitsschutz für Lehrkräfte, pädagogisches Personal sowie Kinder und Jugendliche und deren Eltern muss gesichert sein, wenn Kitas und Schulen öffnen.“ (Marlis Tepe)

„Der Gesundheitsschutz für Lehrkräfte, pädagogisches Personal sowie Kinder und Jugendliche und deren Eltern muss gesichert sein, wenn Kitas und Schulen öffnen“, betonte Tepe. Positiv wertet die GEW, dass Schülerinnen und Schüler Bildungseinrichtungen nur getestet besuchen dürfen. Das setze jedoch voraus, dass zwei Testungen pro Woche bereitgestellt und logistisch umgesetzt werden – was bisher nicht bundesweit der Fall sei.

Die Richtschnur für die Maßnahmen in der Schule sollen nach Ansicht der GEW die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts sein. Dafür schlägt die GEW ein Fünf-Punkte-Programm vor:

5-Punkte-Programm zum Gesundheitsschutz an Schulen
Ab der 5. Klasse muss das gesellschaftliche Abstandsgebot von 1,5 Metern gelten. Dafür müssen Klassen geteilt und zusätzliche Räume beispielsweise in Jugendherbergen gemietet werden.
Um die Schulräume regelmäßig zu lüften, gilt das Lüftungskonzept des Umweltbundesamtes. Können die Vorgaben nicht umgesetzt werden, müssen sofort entsprechende Filteranlagen eingebaut werden.
Die Anschaffung digitaler Endgeräte für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler muss endlich beschleunigt werden. Flächendeckend müssen eine datenschutzkonforme digitale Infrastruktur geschaffen und IT-Systemadministratoren eingestellt werden. Zudem müssen die Länder Sofortmaßnahmen zur digitalen Fortbildung der Lehrkräfte anbieten.
Für die Arbeitsplätze in den Schulen müssen Gefährdungsanalysen erstellt werden, um Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler besser zu schützen.
Transparenz schaffen: Kultusministerien und Kultusministerkonferenz müssen zügig ihre Planungen umsetzen, wöchentlich Statistiken auf Bundes-, Landes- und Schulebene über die Zahl der infizierten sowie der in Quarantäne geschickten Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler zu veröffentlichen. „Wir brauchen eine realistische Datenbasis, um vor Ort über konkrete Maßnahme zu entscheiden“, sagte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe. 

Übersicht: Alles, was sich an Bildungseinrichtungen mit Blick auf den Gesundheitsschutz in Corona-Zeiten ändern muss.

Regelmäßige Tests auch für Pädagoginnen und Pädagogen

Tepe betonte, es seien noch viele Fragen offen: „Ist es möglich, pro Woche 24 Millionen Tests an die Schulen zu bringen? Wo finden die Tests statt? Gibt es Räume oder Zelte vor der Schule, die groß genug sind, dass die Hygienevorschriften eingehalten werden können, damit sich die Schülerinnen, Schüler und Kita-Kinder beim Selbsttest nicht gegenseitig anstecken? Gibt es vor Ort ausreichend geschultes Personal?“

Auch alle Lehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher müssten mindestens zwei Mal wöchentlich Testangebote erhalten, allerdings müssten diese freiwillig sein. Zugleich erneuerte die Gewerkschaftsvorsitzende die Forderung nach mehr Impfangeboten für Lehrkräfte. „Dafür müssen alle Lehrkräfte und weitere im Bildungsbereich Beschäftigte in die Impfgruppe 2 aufgenommen werden.“

Für die Kitas verlangt die GEW, die individuellen Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz umzusetzen. Jede Kita braucht passgenaue und wirksame Hygienepläne. „Die Regelungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) für Kitas zum Infektionsschutz sind zu beachten und umzusetzen. Weiter müssten alle Kitaträger Betriebsmediziner einsetzen, diese sollten die Risikogruppen bei den Beschäftigten beraten und im Einzelfall von der Arbeit in der Kita freistellen“, sagte GEW-Chefin Marlis Tepe. Sie regte zudem an, freiwillige, kostenfreie Coronatests sowie eine Grippeschutzimpfung für die Beschäftigten anzubieten.

  • Freiwillige, kostenfreie Coronatests sowie eine Grippeschutzimpfung für die Beschäftigten
  • Passgenaue und wirksame Hygienepläne für jede Kita
  • Umsetzung der Empfehlungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) an Kitas
  • Risikogruppen von Betriebsmedizinern beraten lassen und im Einzelfall von der Arbeit an der Kita freistellen

Übersicht: Alles, was sich an Bildungseinrichtungen mit Blick auf den Gesundheitsschutz in Corona-Zeiten ändern muss.