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Niedersachsen: Pflichtstundenerhöhung war rechtswidrig

Einen großen Erfolg vor Gericht konnte die GEW Niedersachsen feiern: Das Oberverwaltungsgericht erklärte die vor einem Jahr von der Landesregierung verfügte Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung für Lehrkräfte an Gymnasien um eine Wochenstunde für unwirksam.

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am 9. Juni 2015 den Klagen von neun Lehrkräften, die von der GEW und dem Philologenverband unterstützt wurden, in weiten Teilen stattgegeben: die Erhöhung der Regelstundenzahl für Gymnasiallehrkräfte von 23,5 auf 24,5 war rechtswidrig. Lediglich die zeitgleich verfügte Streichung von einer Stunde Altersermäßigung erklärte das Gericht für zulässig.

Die Urteilsgründe sind weit über den niedersächsischen Fall hinaus von Interesse: Das Gericht führte aus, dass eine Erhöhung der Pflichtstunden angesichts der Fürsorgepflicht des Dienstherrn einer besonderen Begründung bedürfe. Schließlich müsse der Dienstherr nachweisen, dass die Lehrkräfte trotz der gestiegenen Unterrichtsverpflichtung über da Jahr verteilt  nicht mehr als andere Beamte des Landes arbeiten müssen. Die Richter kritisierten, dass das Land keine verlässlichen Daten über die Arbeitszeit der Lehrkräfte gewonnen hat, bevor es die Verordnung erließ. Arbeitszeitermittlungen von Lehrkräften, die auf Selbstaufzeichnung beruhten, seien ein durchaus geeignetes Instrument. Im niedersächsischen Justizdienst gebe es ein vergleichbares Arbeitszeitermittlungssystem.

Weitere Infos zum Urteil und seinen Folgen sind auf den Internetseiten der GEW Niedersachsen zu finden (siehe Link)