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In eigener Sache

Nicht korrekt

Der Zeitung „Die Welt“ zufolge fordert die GEW „Meldestellen“, an die sich Schulen wenden können, wenn sich Lehrkräfte rechtsextrem oder demokratiefeindlich äußern. Doch das ist falsch.

Foto: GEW/Shutterstock
Foto: GEW/Shutterstock

Am Sonntag hat ein Beitrag der Zeitung „Die Welt“ für Aufregung gesorgt, dem zufolge die GEW „Meldestellen“ fordere, an die sich Schulen wenden können, wenn Lehrkräfte sich rechtsextrem, menschenverachtend oder demokratiefeindlich äußern oder verhalten, sie also ihren Verfassungseid oder ihren demokratischen Bildungsauftrag missachten. Das ist falsch.

Die GEW hat keine „Meldestellen“ gefordert. Die Bildungsgewerkschaft setzt sich dafür ein, bestehende Lücken in der unmittelbaren Beratung und Unterstützung etwa nach Vorfällen in Schulen durch unabhängige Beratungs- und Beschwerdestellen zum Schutz vor Diskriminierung zu schließen. Diese sollen außerhalb der schulischen Struktur eingerichtet werden und eine erste Anlaufstelle bieten, an die sich Lehrkräfte, aber auch Schülerinnen und Schüler wenden können, wenn sie meinen, dass sich Lehrerinnen und Lehrer wie oben beschrieben verhalten hätten.

Die Beratungs- und Beschwerdestellen sollen ihnen fachlichen Rat und Unterstützung geben. Sie sollen die Möglichkeit haben, einen Diskriminierungsvorwurf zu prüfen und über mögliche weitere Schritte aufzuklären. Die Beratungs- und Beschwerdestellen sollen keine dienstrechtlichen Befugnisse haben, keine Informationen veröffentlichen und nicht den Dienstweg in der Schule ersetzen, der beschritten werden kann, um gegebenenfalls dienstrechtliche Maßnahmen einzuleiten.         
 

Das Statement von Maike Finnern, GEW-Vorsitzende, im Wortlaut

„Auch schon vor der aktuellen Hochstufung der AfD als ‚gesichert rechtsextrem‘ durch ein Gutachten des Verfassungsschutzes hat es eine Handlungsnotwendigkeit gegeben, wenn Lehrkräfte im Unterricht Positionen vertreten haben, die der demokratischen Grundordnung widersprochen haben. Lehrkräfte schwören einen Eid auf die Verfassung und haben einen demokratischen Bildungsauftrag, festgeschrieben im Grundgesetz und den Landesschulgesetzen. Sie verstoßen demnach gegen geltendes Recht, wenn sie sich rechtsextrem, menschenverachtend oder demokratiefeindlich verhalten oder äußern. Ihre Aufgabe ist, Grundrechte zu vermitteln und demokratische Werte vorzuleben, sich gegen Ideologien der Ungleichwertigkeit, Gewalt und Diskriminierungen zu positionieren, für Chancengleichheit und einen respektvollen Umgang miteinander einzusetzen. Es ist nicht sinnvoll und zielführend, Lehrkräfte und den Lehrkräftenachwuchs unter Generalverdacht zu stellen. Sinnvoll und angemessen sind Einzelfallprüfungen, wenn etwa entsprechende Verdachtsmomente vorliegen, dass ein AfD-Mitglied, das als Lehrkraft arbeitet, seinen Eid verletzt und seinen Bildungsauftrag missachtet hat. Dafür brauchen Schulen systematische Beschwerde- und Meldeverfahren, Präventions- und Interventionskonzepte mit definierten Handlungsketten, unabhängige Beratungs- und Beschwerdestellen sowie einen stärkeren Diskriminierungsschutz. Verstöße gegen das Grundgesetz wie rassistische oder antisemitische Äußerungen sowie Aufrufe zu Gewalt müssen in jedem Fall konsequent geächtet sowie disziplinar- und strafrechtlich verfolgt werden. Die Aufgabe der Politik und Schulverwaltungen ist, hierfür den Handlungsrahmen zu schaffen sowie Strukturen und Instrumente bereitzustellen, damit Schulen und Lehrkräfte Klarheit haben, wo rote Linien sind, und professionell handeln können.“

Maike Finnern, Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)