Pro und Contra „Streikrecht für Beamtinnen und Beamte“: Die Richterinnen und Richter des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) haben das Thema in der mündlichen Verhandlung am 17. Januar auf Herz und Nieren geprüft. In der Form mal sachlich, mal locker, ja fast flapsig – in der Sache jedoch immer eisenhart, stellten sie Klägern und Beklagten ihre Fragen. Von der Verhandlungsführung des Karlsruher Gerichts auf ein mögliches Urteil, das in ein paar Monaten zu erwarten ist, zu schließen, wäre jedoch Kaffeesatzleserei. Ein Blick hinter die Kulissen der Verhandlung.
6.25 Uhr. Das Telefon der GEW-Vorsitzenden Marlis Tepe klingelt: „Guten Morgen, hier ist der Bayerische Rundfunk ...“ Dann schnell frühstücken. Die „Badischen Neuesten Nachrichten“ haben einen Vorbericht veröffentlicht, mit großem GEW-Streikfoto. Danach hechtet die Vorsitzende von Medientermin zu Medientermin. Unterstützt von Daniel Merbitz, im GEW-Vorstand für Tarif- und Beamtenpolitik verantwortlich, und Monika Dahl, eine der klagenden Lehrkräfte. ZDF, RTL/n-tv, NDR, SWR, RBB, Deutschlandfunk, um nur einige zu nennen, aber auch die schreibende Zunft wie FAZ.net, fragen nach der Position der GEW, wollen begründet wissen, warum die Gewerkschaften bis nach Karlsruhe gezogen sind. Denn DGB und ver.di unterstützen die Klagen der GEW. Vier Lehrkräfte aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein hatten geklagt. Sie hatten Ende der 2000er-/Anfang der 2010er-Jahre an Warnstreiks der Bildungsgewerkschaft teilgenommen. Der Arbeitgeber hatte sie daraufhin mit disziplinarischen Maßnahmen und Geldbußen belegt. Das wollten die Lehrkräfte nicht hinnehmen und setzten sich mit Rechtsschutz der GEW zur Wehr.
Eine „komplizierte Operation am Herz des Berufsbeamtentums“, wie die Süddeutsche Zeitung am nächsten Tag schreiben wird.
Die Ruhe im Gerichtssaal, an beiden Längsseiten des rechteckigen Raumes mit großen Glasfronten von den Fluren getrennt, die Transparenz symbolisieren sollen, ist nach dem Medienauflauf wohltuend. Dennoch: Die Spannung ist mit den Händen zu greifen. Mündliche Verhandlungen vor dem Bundesverfassungsgericht sind nicht alltäglich. Nur die wichtigsten, schwierigsten Fälle werden so bearbeitet. So weist auch BVerfG-Präsident Andreas Voßkuhle zum Anhörungsauftakt auf die „erhebliche Bedeutung“ des Verfahrens hin. Eine „komplizierte Operation am Herz des Berufsbeamtentums“, wie die Süddeutsche Zeitung am nächsten Tag schreiben wird.