Zum Inhalt springen

Zivilklausel an Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft unterstützt Initiativen für Zivilklauseln an Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

An deutschen Hochschulen wird auch militärische Forschung betrieben. Sarah Nagel stellte in einer im April 2009 publizierten Studie für die Informationsstelle Militarisierung e. V. „Hochschulen forschen für den Krieg" Aspekte der Militarisierung von Forschung und Lehre dar. Sie ging auch auf Versuche von Angestellten und Studierenden ein, sich dagegen zu wehren. Die Studie enthält auch eine Liste aller Universitäten, von denen bekannt ist, dass sie u. a. Rüstungsforschung betreiben.

Gegen die Kriegsforschung wendet sich die immer größer werdende Zivilklausel-Bewegung. Ziel ist es, in den Grundordnungen von Hochschulen und/ oder in Landeshochschulgesetzen einen Passus zu verankern, dass die Forschung allein friedlichen Zwecken dient. Im Oktober 2010 wurde auf einem Vernetzungstreffen beim AStA der Universität Kassel das bundesweite „Bündnis Zivilklausel“ gegründet. Eine im Dezember 2008 bei stattweb.de eingerichtete Dokumentation, die regelmäßig aktualisiert wird, dokumentiert Informationen zum Thema in chronologischer Form. An gleicher Stelle gibt es eine tabellarische Übersicht zum Stand an an einer Reihe von Hochschulen. Einige Beachtung gefunden hat ein zusammenfassender Beitrag in der „Frankfurter Allgemeinen“ vom 12.1.2011 mit dem Titel „Wenn sie dir morgen befehlen...“. Am 26.1.2011 wurde durch das International Network of Engineers and Scientists for Global Responsibility (INES) der Aufruf zur Kampagne "Commit Universities to Peace" gestartet.

Der Hauptvorstand der GEW beschloss am 12./13. November 2010: „Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft unterstützt Initiativen für Zivilklauseln an Hochschulen und Forschungseinrichtungen." Der GEW-Gewerkschaftstag 2013 fasste einen Beschluss „Für Zivilklauseln in Satzungen und Leitbildern aller Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie in den Landeshochschulgesetzen“. Das Eintreten für Zivilklauseln hat in der GEW jedoch bereits eine lange Tradition. So hat sich die GEW Baden-Württemberg seit den 1980er Jahren immer wieder für dieses Anliegen engagiert. GEW-Mitglieder an der Universität Tübingen setzten sich schon 1986-1991 (damals erfolglos) für eine Zivilklausel ein. Dieser Streit, der auch mit Rechtsgutachten geführt wurde, hatte bundesweite Ausstrahlung. An einigen Hochschulen gelang es damals, Beschlüsse im Sinne einer Zivilklausel durchzusetzen, an anderen nicht. 1991 beschrieb Welf Schröter, einer der damaligen Tübinger Akteure, diese Auseinandersetzung ausführlich in einer GEW-Dokumentation.

Ausführliche Informationen zum Thema Zivilklausel insbesondere (aber nicht nur!) am „Karlsruher Institut für Technologie“ (KIT) gibt es auf einer Seite der GEW Baden-Württemberg. Die dortige Fachgruppe Hochschule und Forschung der GEW stellte sich bereits in einem Beschluss vom November 2008 „hinter die Forderungen von Vorstand und Betriebsrat des Forschungszentrums Karlsruhe sowie des Personalrats der Universität Karlsruhe, das am Forschungszentrum gültige Militärforschungsverbot im KIT fortzuführen, und die bezeichnete Zivilklausel unverändert in das KIT-Gesetz zu übertragen." Folgerichtig kritisierte die GEW im Juli 2009 das Gesetz zur Fusion der Universität Karlsruhe mit dem Karlsruher Institut für Technologie als „Einstieg in die Kriegsforschung in Baden-Württemberg“. Bereits im Februar 2009 stellte Prof. Erhard Denninger ein im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung erstelltes Gutachten „Zur Zulässigkeit einer so genannten „Zivilklausel” im Errichtungsgesetz für das geplante Karlsruher Institut für Technologie (KIT)" vor.

Am 30. Juni 2010 fand in Frankfurt am Main eine Tagung zum Thema „Stoppt Kriegsforschung an Hochschulen - Bundeswehr raus aus den Schulen!“ statt. Der Landesausschuss der Studentinnen und Studenten (LASS) der GEW Hessen hat eine Dokumentation der Tagung veröffentlicht. Die GEW-Hochschulgruppe an der Martin-Luther-Universität Halle und der SDS führten 2010/11eine  „Vorlesungsreihe" zu „Militarisierung und antimilitaristischen Perspektiven" durch, die als Ziel hatte, eine Zivilklausel an der MLU  einzuführen. Vom 27.-29. Mai 2011fand auf Initiative von mehreren Organisationen und Gremien, darunter der GEW, ein großer Friedenskongress „Nein zur Militarisierung von Forschung und Lehre - Ja zur Zivilklausel" mit internationaler Beteiligung in Braunschweig statt. Vom 23. bis 26. Januar 2012 findet eine studentische Urabstimmung für eine Zivilklausel an der Universität
Frankfurt/Main statt. Auch an dieser Hochschule unterstützt die GEW die Aktivitäten.