Zum Inhalt springen

Wissenschaftszeitvertragsgesetz: Was will Ministerin Wanka?

Die Ereignisse überstürzen sich: Erst vorige Woche haben sich die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD auf Eckpunkte zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) verständigt. Bereits vorgestern folgte Bundesbildungs- und -forschungsministerin Johanna Wanka (CDU) mit einem eigenen Gesetzentwurf. Dem Vernehmen nach hat sie damit nicht nur den Koalitionspartner, sondern auch ihre eigene Fraktion überrascht.

Bild: Axel Hindemith

Aber was will Ministerin Wanka? Auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) sucht man vergeblich nach dem am Dienstag präsentierten Gesetzentwurf. Auch bei der Pressestelle des BMBF ist er nicht erhältlich. Der Gesetzentwurf ist aber am Dienstag auf einer kurzfristig von der Ministerin einberufenen Pressekonferenz vorgestellt worden. Welchen Status hat der Gesetzentwurf? Handelt es sich um einen Referent*innen-Entwurf aus dem Ministerium? Eine Vorlage für das Bundeskabinett, die anschließend ins Parlament eingebracht werden soll? Oder einfach nur ein Non-Paper, um die Stimmungslage zu testen, aber von der Ministerin höchstpersönlich?

Wir wissen es nicht. Aber eines steht fest: Die Informationspolitik der Ministerin ist hoch problematisch. Wenn Frau Wanka eine Novellierung des WissZeitVG plant, ist das zu begrüßen – eine Reform des Zeitvertragsrechts für die Wissenschaft ist überfällig. Die GEW drängt auf eine Reform des Gesetzes und hat dafür im Januar 2015 einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Debatte um die Novellierung erst in Schwung gebracht hat. Aber wenn die Ministerin mit ihren Plänen an die Öffentlichkeit geht, muss sie ihre Pläne offen legen. Insbesondere muss sie die von der Gesetzesnovelle Betroffenen informieren – die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die Beschäftigten an Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Die GEW sorgt daher für die überfällige Transparenz: Mit dem heutigen Newsletter informieren wir über den Gesetzentwurf, den Ministerin Wanka am Dienstag vorgestellt hat. Lesen Sie dazu die beigefügte Synopse, in der die geltende Fassung des WissZeitVG dem Gesetzentwurf der GEW vom Januar 2015 und dem am Dienstag von der Ministerin vorgelegten Gesetzentwurf paragrafenweise gegenübergestellt ist. Sie finden in der Synopse außerdem eine detaillierte Bewertung des Gesetzentwurfs der Ministerin aus Sicht der GEW – im Lichte der GEW-Vorschläge für eine WissZeitVG-Novelle. Es wird deutlich: Der Wanka-Entwurf weist in die richtige Richtung, in vielen Punkten bleibt er aber vage und lässt zu viele Schlupflöcher offen, das Befristungsunwesen in der Wissenschaft fortzusetzen.

Im Sommer 2015 ist die GEW-Kampagne für den „Traumjob Wissenschaft“ in eine entscheidende Phase getreten. Die Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes steht unmittelbar bevor. Der Bund ist bereit, mit einem Bund-Länder-Programm gezielte Anreize für die Schaffung verlässlicher Karrierewege zu schaffen. Auch einige Länder und sogar Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Wissenschaftsorganisationen bewegen sich: Landeshochschulgesetze werden novelliert, Selbstverpflichtungen, Richtlinien und Kodizes „Gute Arbeit in der Wissenschaft“ auf den Weg gebracht. Damit 2015 tatsächlich die Weichen für eine echte Reform, für berechenbare Karrierewege und stabile Beschäftigungsbedingungen für den „Traumjob Wissenschaft“ gestellt werden, muss dem ereignisreichen Sommer ein „heißer Herbst“ folgen. Wir möchten den Druck auf Bund und Länder, Hochschulen und Forschungseinrichtungen gemeinsam mit euch und Ihnen erhöhen! Dieser Herbst wird aktiv!