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Wissenschaftszeitvertragsgesetz: Bundesrat verlangt deutliche Verbesserungen

Am Freitag will der Bundesrat zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes Stellung nehmen. Der Bundesrat wird für „deutliche Verbesserungen" eintreten, das hat NRW Ministerin Svenja Schulze (SPD) vorab im Gespräch mit der GEW erklärt.

Foto: Dietmar Wadewitz

Der Bundesrat wird für "deutliche Verbesserungen" des von der Bundesregierung vorgelegten Entwurfs für die Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes eintreten. Das hat die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen, Svenja Schulze (SPD), im Interview mit der GEW-Internetredaktion erklärt. 

Die Länderkammer wird auf ihrer Sitzung am kommenden Freitag ihre Stellungnahme zum Regierungsentwurf verabschieden, der anschließend in den Bundestag eingebracht werden wird. Unter anderem liegt dem Plenum des Bundesrats ein Antrag vor, für Qualifizierungsbefristungen eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren verbindlich im Gesetz zu verankern. Der Regierungsentwurf enthält bislang lediglich den allgemeinen Grundsatz, dass die Vertragslaufzeit der angestrebten Qualifizierung "angemessen" sei. Die GEW hatte vorgeschlagen, zusätzlich eine Untergrenze von drei Jahren für Qualifizierungsverträge vorzugeben. Der Vorschlag aus dem Bundesrat ist insofern ein wichtiger Schritt in die von der GEW eingeschlagene Richtung.

Auch bei den Themen studentische Hilfskräfte und Tarifsperre ist aus dem Bundesrat Rückenwind für die Forderungen der GEW zur Gesetzesnovelle zu erwarten. Die Bundesregierung möchte die Gesamtdauer von Arbeitsverträgen mit studentischen Hilfskräften auf vier Jahre begrenzen. Das mag in vielen Fällen ein ausreichender Zeitrahmen sein. Da Studierende zunehmend während des gesamten Studiums auf Jobs - auch an der Hochschule - angewiesen sind, könnte dies dazu führen, dass Studierende gerade in der entscheidenden Schlussphase des Studiums einen wichtigen Baustein ihrer Studienfinanzierung verlieren. Im Bundesrat liegt dazu ein Antrag vor, die Höchstbefristungsdauer für studentische Hilfskräfte auf sechs Jahre anzuheben. Weiter hält der Bundesrat im Sinne der GEW die Forderung nach einer Aufhebung der Tarifsperre im Wissenschaftszeitvertragsgesetz aufrecht. Die Tarifsperre untersagt Gewerkschaften und Arbeitgebern, im Interesse der Beschäftigten vom Gesetz abweichende Regelungen zu Zeitverträgen in Tarifverträgen zu vereinbaren. 

"Der Regierungsentwurf zur Neuregelung der Zeitverträge in der Wissenschaft geht in die richtige Richtung, aber in vielen Punkten, beispielsweise beim Thema Mindestlaufzeiten, bleibt er vage und unbestimmt. Andere Themen, Beispiel Tarifsperre, wurden gar nicht erst aufgegriffen. Der Gesetzentwurf gehört daher gründlich gegen den Strich gebürstet. Es ist gut, dass die Länder über den Bundesrat dafür sorgen, dass der Regierungsentwurf im Bundestag nicht einfach durchgewunken, sondern offen diskutiert und verbessert wird", sagte der stellvertretende Vorsitzende und Wissenschaftsexperte der GEW, Andreas Keller. Mit der Aktionswoche Traumjob Wissenschaft vom 2. bis 6. November werde die GEW gemeinsam mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zusätzlich Druck für deutliche Verbesserungen des Regierungsentwurfs machen.

GEW: Frau Ministerin, am kommenden Freitag wird der Bundesrat zur von der Bundesregierung geplanten Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes Stellung nehmen. Wird der Bundesrat den Gesetzentwurf durchwinken oder Verbesserungen verlangen? 

Schulze: Wir werden deutliche Verbesserungen verlangen. Denn eines ist doch klar: Wissenschaft und Forschung sind entscheidende Schlüssel für die Gestaltung unserer Zukunft. Diesem Anspruch müssen auch die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten gerecht werden. 

GEW: Die Dauer eines Zeitvertrages soll künftig der Dauer der Qualifizierung angemessen sein. Die GEW hat eine klarere Regelung verlangt und eine Mindestlaufzeit von drei Jahren für die Qualifizierung vorgeschlagen. Wie stehen Sie zu diesem Vorschlag? 

Schulze: NRW hat gemeinsam mit Rheinland-Pfalz, Bremen, Hamburg und Niedersachsen einen Änderungsantrag gestellt, der eine Mindestbefristung von 24 Monaten vorsieht. Eine Mindestbefristung von drei Jahren sowohl in der Promotions- als auch in der Post-Doc-Phase ist meines Erachtens aber nicht sachgerecht. Hochschulen würden dann möglicherweise weniger Verträge mit dem wissenschaftlichen Nachwuchs schließen. 

GEW: Die wissenschaftliche Qualifizierung erfolgt in einer Lebensphase, in der für viele auch die Familiengründung Thema ist. Wer Kinder betreut, läuft Gefahr, aus der Wissenschaft auszusteigen statt aufzusteigen. Wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung dem Problem gerecht? 

Schulze: Bereits in der geltenden Fassung des Gesetzes führen Zeiten der Kinderbetreuung zu einer Verlängerung der Höchstbefristungsdauer von zwei Jahren je Kind. Nun wird zudem klargestellt, dass sowohl leibliche Kinder als auch Stief- und Pflegekinder gemeint sind. Diese Formulierung steht jetzt im Gleichklang mit Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. 

GEW: Auch die Arbeitsverträge mit studentischen Hilfskräften sollen künftig im Wissenschaftszeitvertragsgesetz geregelt werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine maximale Laufzeit von vier Jahren vor. Reicht das aus?

Schulze: Bislang gilt keine Obergrenze für die Befristungsdauer von Verträgen mit studentischen Hilfskräften. Dies sehen wir vor dem Hintergrund europarechtlicher Vorgaben, aber auch mit Blick auf etwaigen Missbrauch kritisch. Diese Regelungslücke wird nun geschlossen. Vier Jahre als Obergrenze sind jedoch nicht sachgerecht, insbesondere unter dem Blickwinkel der Bologna-Reform. Im Gegensatz zu den früheren Diplom-Studiengängen ist ein Bachelor- und Master-Abschluss in der Regel in vier Jahren nicht zu erreichen. Wir unterstützen daher den Berliner und Thüringer Antrag, der eine Obergrenze von sechs Jahren vorsieht. 

GEW: Die geltende Tarifsperre untersagt Gewerkschaften und Arbeitgebern, sachgerechte Befristungsregeln selbst auszuhandeln und so zu einem Interessenausgleich zu kommen. Die Bundesregierung möchte die Tarifsperre nicht antasten. Halten Sie das für richtig? 

Schulze: Eindeutig: Nein! Wir halten an der Aufhebung der Tarifsperre fest. Wir wollen, dass die Tarifvertragsparteien auf neue Entwicklungen flexibel reagieren können. Sie können das sehr oft sach- und zeitgerechter als der Gesetzgeber. Dies hat sich auch in den erfolgreichen Verhandlungen zur Entwicklung des Rahmenkodex für gute Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen gezeigt.