Der Bundesrat wird für "deutliche Verbesserungen" des von der Bundesregierung vorgelegten Entwurfs für die Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes eintreten. Das hat die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen, Svenja Schulze (SPD), im Interview mit der GEW-Internetredaktion erklärt.
Die Länderkammer wird auf ihrer Sitzung am kommenden Freitag ihre Stellungnahme zum Regierungsentwurf verabschieden, der anschließend in den Bundestag eingebracht werden wird. Unter anderem liegt dem Plenum des Bundesrats ein Antrag vor, für Qualifizierungsbefristungen eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren verbindlich im Gesetz zu verankern. Der Regierungsentwurf enthält bislang lediglich den allgemeinen Grundsatz, dass die Vertragslaufzeit der angestrebten Qualifizierung "angemessen" sei. Die GEW hatte vorgeschlagen, zusätzlich eine Untergrenze von drei Jahren für Qualifizierungsverträge vorzugeben. Der Vorschlag aus dem Bundesrat ist insofern ein wichtiger Schritt in die von der GEW eingeschlagene Richtung.
Auch bei den Themen studentische Hilfskräfte und Tarifsperre ist aus dem Bundesrat Rückenwind für die Forderungen der GEW zur Gesetzesnovelle zu erwarten. Die Bundesregierung möchte die Gesamtdauer von Arbeitsverträgen mit studentischen Hilfskräften auf vier Jahre begrenzen. Das mag in vielen Fällen ein ausreichender Zeitrahmen sein. Da Studierende zunehmend während des gesamten Studiums auf Jobs - auch an der Hochschule - angewiesen sind, könnte dies dazu führen, dass Studierende gerade in der entscheidenden Schlussphase des Studiums einen wichtigen Baustein ihrer Studienfinanzierung verlieren. Im Bundesrat liegt dazu ein Antrag vor, die Höchstbefristungsdauer für studentische Hilfskräfte auf sechs Jahre anzuheben. Weiter hält der Bundesrat im Sinne der GEW die Forderung nach einer Aufhebung der Tarifsperre im Wissenschaftszeitvertragsgesetz aufrecht. Die Tarifsperre untersagt Gewerkschaften und Arbeitgebern, im Interesse der Beschäftigten vom Gesetz abweichende Regelungen zu Zeitverträgen in Tarifverträgen zu vereinbaren.
"Der Regierungsentwurf zur Neuregelung der Zeitverträge in der Wissenschaft geht in die richtige Richtung, aber in vielen Punkten, beispielsweise beim Thema Mindestlaufzeiten, bleibt er vage und unbestimmt. Andere Themen, Beispiel Tarifsperre, wurden gar nicht erst aufgegriffen. Der Gesetzentwurf gehört daher gründlich gegen den Strich gebürstet. Es ist gut, dass die Länder über den Bundesrat dafür sorgen, dass der Regierungsentwurf im Bundestag nicht einfach durchgewunken, sondern offen diskutiert und verbessert wird", sagte der stellvertretende Vorsitzende und Wissenschaftsexperte der GEW, Andreas Keller. Mit der Aktionswoche Traumjob Wissenschaft vom 2. bis 6. November werde die GEW gemeinsam mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zusätzlich Druck für deutliche Verbesserungen des Regierungsentwurfs machen.