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Wissenschaftszeitvertragsgesetz: Abschließende Beratung im Bundesrat

Am 29. Januar 2016 wird der Bundesrat abschließend die vom Deutschen Bundestag im Dezember verabschiedete Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) beraten.

Im Oktober 2015 hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf für die Novelle noch weitergehende Änderungen des Gesetzes gefordert: die Streichung der Tarifsperre aus dem Gesetz ebenso wie eine verbindliche Ausgestaltung der familienpolitischen Komponente sowie eine Regeluntergrenze von zwei Jahren für befristete Arbeitsverträge mit Doktorandinnen und Doktoranden sowie mit Postdocs. Mit den meisten Vorschlägen biss die Länderkammer bei der Großen Koalition auf Granit, durchsetzen konnte sie sich indes mit dem Vorschlag, die Höchstbefristungsdauer für studentische Beschäftigte auf sechs Jahre anzuheben. Da es sich beim WissZeitVG nicht um ein Zustimmungs-, sondern um ein Einspruchsgesetz handelt, könnte der Bundesrat mit einem Veto keine Änderungen mehr erzwingen. Es ist daher mit keinen weiteren Änderungen an der vom Bundestag beschlossenen Novelle zu rechnen. Die GEW hat kritisiert, dass die Novelle in vielen Punkten hinter den Forderungen der Bildungsgewerkschaft zurückbleibt, sie aber gleichwohl als „Etappensieg im Kampf gegen Befristungsmissbrauch“ bezeichnet.