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Wissenschaftsratspapier zum Hochschulpakt

Der Hochschulpakt, der 2020 auslaufen wird, soll nicht nur fortgesetzt, sondern auch verstetigt werden.

Foto: I-vista - pixelio
Foto: I-vista - pixelio

Über den Ausbau und Erhalt von Studienplatzkapazitäten hinaus soll der Hochschulpakt künftig auch für Verbesserungen der Qualität von Lehre und Studium sorgen. Darüber hinaus ist eine Dynamisierung, also eine regelmäßige Erhöhung der Mittel für den Pakt zu prüfen. Mit diesen Empfehlungen hat der Wissenschaftsrat, das offizielle Beratungsgremium der Regierungen des Bundes und der Länder, für Aufsehen gesorgt. „Wasser auf die Mühlen der Forderungen der GEW“, kommentierte der stellvertretende Vorsitzende und Hochschulexperte der GEW, Andreas Keller. „Die Große Koalition muss jetzt nicht nur liefern, was sie bereits versprochen hat, sondern auch nachlegen“, so der GEW-Vize.

„Wasser auf die Mühlen der Forderungen der GEW.“

Bund und Länder haben den Hochschulpakt zur Finanzierung zusätzlicher Studienplätze erstmals 2007 mit einer Laufzeit bis 2010 gestartet, später wurde der Pakt zunächst bis 2015, dann bis 2020 verlängert. In ihrem Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD inzwischen eine „Verstetigung“ des Pakts in Aussicht gestellt. Wenn nun der Wissenschaftsrat empfiehlt, „eine dynamische Finanzierungskomponente zu prüfen“, ist dies ein sehr deutlicher Wink mit dem Zaunpfahl. „Die Bundesregierung darf den Weckruf des Wissenschaftsrats nicht überhören und muss jetzt die Weichen dafür stellen, dass der Hochschulpakt nicht nur verstetigt, sondern auch aufgestockt wird, und zwar regelmäßig und deutlich“, mahnte Keller. „Eine Benchmark könnte der Pakt für Forschung und Innovation (PFI) sein, der nach der Koalitionsvereinbarung von Union und SPD jährlich um mindestens drei Prozent wachsen soll. Den Aufwuchs will der Bund allein finanzieren. Mit dem PFI werden nicht nur die außeruniversitären Forschungseinrichtungen finanziert, sondern auch die Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wäre absurd, wenn Bund und Länder über den PFI Jahr für Jahr mehr Drittmittel ins Hochschulsystem pumpen, aber beim Hochschulpakt, der die Grundfinanzierung der Hochschulen verlässlich aufstockt, knausern würden.“

Erfreut zeigte sich Keller über die Empfehlung des Wissenschaftsrats, die Qualität von Lehre und Studium durch eine Verbesserung der Betreuungsrelationen zu erhöhen. „Wenn an den Fachhochschulen auf eine Professorin oder einen Professor knapp 50 Studierende kommen, an den Universitäten sogar knapp 65, ist Gefahr im Verzug. Der Hochschulpakt muss daher dringend so weiterentwickelt werden, dass er über den Kapazitätsausbau hinaus für bessere Betreuungsrelationen sorgt. Das wird nur über die Einstellung von mehr Personal gehen. Gut, dass sich nun sogar der Wissenschaftsrat sehr klar dafür einsetzt, dass Paktmittel zur Qualitätsverbesserung vorrangig für unbefristet beschäftigtes Lehrpersonal eingesetzt werden muss. Wir brauchen mehr Dauerstellen für Daueraufgaben – das ist eine Grundvoraussetzung für mehr Kontinuität und Qualität in der Hochschullehre“, unterstrich der GEW-Hochschulexperte.

„Wir brauchen mehr Dauerstellen für Daueraufgaben – das ist eine Grundvoraussetzung für mehr Kontinuität und Qualität in der Hochschullehre.“

Unklar bleibt, ob auch der Hochschulpakt wie andere Bund-Länder-Programme künftig in Teilen wettbewerbsförmig vergeben werden soll, wie es Union und SPD in ihrer Koalitionsvereinbarung andeuten. Der Wissenschaftsrat rät zu einem besonnen Vorgehen: Parameter für die Mittelverteilung sollen transparent und klar sein und starke Schwankungen vermeiden. Die GEW hätte sich gewünscht, dass der Wissenschaftsrat noch ein bisschen mehr Wasser in den Wein gießt. „Eine Wettbewerbskomponente hat im Hochschulpakt nichts verloren – die Hochschulen brauchen Planungssicherheit und eine verlässliche Grundfinanzierung, damit sie ihre Kapazitäten nachhaltig ausbauen, die Lehrqualität substanziell verbessern und mehr Dauerstellen für Daueraufgaben schaffen können“, so Keller abschließend.

Das Positionspapier des Wissenschaftsrats „Hochschulbildung im Anschluss an den Hochschulpakt 2020“ vom 30. April ist hier abzurufen.