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Ganztag

„Wir wollen keinen Rückschritt“

Sie wolle keine Hortbetreuung mehr außerhalb der Schulen, betont die Berliner Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Sandra Scheeres (SPD) im Interview zum Ganztag an Grundschulen.

Sandra Scheeres (Senatorin für Bildung Jugend und Wissenschaft des Landes Berlin)
  • E&W: Der Berliner Senat hat seit 2005 flächendeckend den Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz in der Primarstufe, für Kinder von der Klasse 1 bis 6, eingeführt. Die Ganztagsgrundschule ist von sechs Uhr morgens bis 18 Uhr abends geöffnet – die außerunterrichtlichen Zeiten ergänzender Förderung und Betreuung decken Erzieherinnen ab. Welche Erfahrungen haben Sie bisher damit gemacht, Frau Senatorin?

Sandra Scheeres: Sehr positive. Das sehen wir an der großen Inanspruchnahme der Angebote im Ganztag (GT). Es sind Dinge aber auch nachgebessert worden.

  • E&W: Welche?

Scheeres: Zum Beispiel haben Kinder und Jugendliche mit Behinderungen jetzt einen Rechtsanspruch auf Ferienbetreuung. Wir haben dem Elternwunsch, dass sich auch Gymnasien zu Ganztagsschulen ausweiten können, Rechnung getragen. Allerdings: Nicht jedes Gymnasium will diesen Weg einschlagen und nicht alle Eltern wollen das. Ein weiteres Ziel, an dem wir arbeiten, ist der Ausbau des gebundenen Ganztags an Grundschulen. Zudem wollen wir die Elternbeiträge für die Betreuung in die Ganztagsschulen gestuft absenken und zumindest in den ersten beiden Schuljahren kostenlos anbieten. Die Regelung tritt am 1. August 2019 in Kraft.

  • E&W: Bis 2025 sollen Eltern nach dem Koalitionsvertrag der großen Koalition bundesweit einen Rechtsanspruch auf einen GT-Platz in Grundschulen erhalten. Der Bund will das Vorhaben mit zwei Milliarden Euro fördern. Spielt das Land Berlin mit seinem Konzept der verlässlichen Grundschule eine Vorreiterrolle?

Scheeres: Erst einmal: Es ist sehr positiv, dass der Rechtsanspruch im Koalitionsvertrag steht. In Berlin hat jedes Kind, dessen Eltern berufstätig ist, bereits ein Recht auf ergänzende ganztägige Angebote. Ab dem 1.August 2018 werden alle Kinder in den Klassen 1 und 2 ohne weitere Bedarfsprüfung ein ganztägiges Angebot in Anspruch nehmen können. An den gebundenen Ganztagsschulen sind für alle Eltern schon jetzt die Zeiten von 7:30 bis 18:00 Uhr verlässlich. Der Ausbau der Ganztagsangebote hat in der SPD bildungspolitische Priorität. Berlin ist, was den Ganztag angeht, sehr weit. Was wir hier machen, stößt auch außerhalb auf reges Interesse. Etwa, an welchen Standards wir uns orientieren und wie wir den Ganztag gestalten. Das alles war und ist ein sehr intensiver Prozess, in den sehr viel Geld hineingeflossen ist und noch fließt.

  • E&W: Wo soll der Rechtsanspruch künftig geregelt werden und was will die Kultusministerkonferenz (KMK)?

Scheeres: Wir haben in der KMK bisher noch nicht darüber geredet, wie wir das handhaben wollen. Laut Koalitionsvertrag soll es im Sozialgesetzbuch (SGB) VIII geregelt werden. Es kann allerdings nicht so laufen, dass Konstruktionen, wie sie zum Beispiel in Berlin oder Rheinland-Pfalz erfolgreich bestehen, nicht mehr akzeptiert werden. Wir wollen keinen Rückschritt! Die Ganztagsschule als Lern- und Lebensort ist in Berlin viel mehr als das Einlösen eines Rechts auf Betreuung. Zur Hortbetreuung außerhalb der Schulen wollen wir nicht mehr zurück. Deshalb werde ich mich in der KMK dafür einsetzen, dass es weiterhin unterschiedliche Ganztagsmodelle gibt.

  • E&W: Wie ist die koordinierende Erzieherin im Ganztagssystem eingebunden?

Scheeres: Sie ist als Vertreterin Teil der erweiterten Schulleitung. Das habe ich durchgesetzt.

  • E&W: An Berliner Grundschulen sind etwa 8.000 Erzieherinnen im GT tätig. Wie ist die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Lehrkräften geregelt?

Scheeres: Unterschiedlich. Zunächst einmal hat das Land Berlin eine Rahmenvereinbarung über ganztägige Angebote mit den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege abgeschlossen. Auf dieser Grundlage schreibt die Ganztagsschule in einem Kooperationsvertrag mit einem Träger der freien Jugendhilfe Grundsätze ihrer Zusammenarbeit fest. Die konkrete schulische Praxis ist dann davon abhängig, wie Schulleitung und Kollegium die Zusammenarbeit gestalten. Klar ist: Lehrkräfte unterrichten nicht nur und den Rest erledigen dann Erzieherinnen oder Sozialarbeiter. Viele Schulen haben ein Rhythmisierungskonzept, welches ganztägige Angebote im Rhythmus von formalen und informellen Ganztagsangeboten beinhaltet. Die Trennung von Vormittag als Unterrichtszeit und Nachmittag als Betreuungszeit bildet nicht die Grundlage für die Berliner Vision einer Ganztagsschule. In dieser Hinsicht hat sich an den Schulen viel verändert. Handlungsbedarf gibt es dennoch, etwa bei der Verbesserung der Kooperationsstrukturen zwischen beiden Bereichen oder der Öffnung der Schulen nach außen.

  • E&W: Nun hört man seitens der GEW Berlin, dass es aufgrund des Ausfalls von Lehrkräften in Krankheitsfällen vorkommt, dass Erzieherinnen als Unterrichtsvertretung in den Grundschulklassen eingesetzt würden?

Scheeres: Das sehe ich anders.

  • E&W: Wie sehen Sie es?

Scheeres: Erzieherinnen und Erzieher sind nicht für Unterricht zuständig. Erzieherinnen dürfen nicht unterrichten, auch nicht als Vertretung. Die unterschiedlichen Aufgaben sind klar geregelt.

  • E&W: In Berliner Kitas gibt es viele Quereinsteigerinnen. Wie werden diese qualifiziert? Denken Sie im GT an ähnliche Maßnahmen?

Scheeres: Im Moment laufen die Qualifizierungen weitgehend berufsbegleitend im Kita-Bereich. Und ja, aus meiner Sicht muss man Weiterbildungen für Quereinsteigende aus anderen Berufsgruppen auch im Ganztagsbetrieb anbieten. Hier müssen wir hinsichtlich der berufsbegleitenden Ausbildung die Kapazitäten erweitern. Derzeit fehlen in den Kitas bundesweit 330.000 Stellen. Das Land Berlin hat die Ausbildungskapazitäten bereits verdoppelt. Dieses Jahr werden 2.500 Erzieherinnen ihre Ausbildung beenden. Der Senat nimmt die Forderung der Kitaleitungen, Eltern und Träger nach besserer Qualität frühkindlicher Bildung sehr ernst. Ich spreche in diesem Zusammenhang immer vom Dreiklang: Gebührenfreiheit, Qualitätsentwicklung und Ausbau der Ausbildungskapazitäten. Es kann aber nicht sein, dass im Kita-Bereich berufsbegleitend ausgebildet wird und im Ganztag kaum. Am Ende wechseln die Fachkräfte dann von den Kitas in den Ganztagsbetrieb. Alle haben eine Fort-, Weiter- und Ausbildungsverantwortung! Fakt ist: Wenn wir auf dem bisherigen Qualitätslevel weiterarbeiten wollen, müssen wir für mehr pädagogisches Personal sorgen.

E&W: Was heißt das?

Scheeres: Das bedeutet: Bundesweit sind mehr Ausbildungskapazitäten zu schaffen. Der Erzieher-Beruf ist außerdem durch bessere Bezahlung attraktiver zu gestalten. Gerade, wenn man weiß, wie sich die Aufgaben gewandelt haben, die Anforderungen größer geworden sind, ist es Zeit, diese Berufsgruppe endlich höher einzugruppieren. In Berlin werden Erzieherinnen und Erzieher nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) eingruppiert und bezahlt. In allen anderen Bundesländern werden diese nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) entlohnt. Im TVöD liegen die Tabellenwerte höher als im TV-L, sprich: Erzieherinnen und Erzieher in anderen Bundesländern verdienen mehr als in Berlin. Deshalb will das Land 2019 Gespräche mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) führen, um Lösungen zu finden, wie diese Gehaltslücke geschlossen werden kann. Das ist deshalb wichtig, weil voraussichtlich 2020 die Tarifpartner, also TdL und Gewerkschaften, über eine neue Struktur des TVöD mit dem Ziel verhandeln werden, Erzieherinnen besser zu bezahlen. Dafür mache ich mich stark.