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Verhandlungen über TV EntgO-L

„Wir wollen die Lehrkräfteeingruppierung weiterentwickeln!“

Am 4. Juni 2020 haben sich die Verhandlungsspitzen von Gewerkschaften mit den Arbeitgebern der Bundesländer zu einem ersten Gespräch zur Weiterentwicklung des Tarifvertrages angestellter Lehrkräfte (TV EntgO-L) getroffen – diesmal virtuell.

Virtuell verhandelten Gewerkschaftern und Arbeitgeber am 4. Juni die Forderungsliste der Gewerkschaften zur Weiterentwicklung des Tarifvertrages zur Eingruppierung angestellter Lehrkräfte (TV EntgO-L). Die Forderungen der Gewerkschaften wurde der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) bereits 2018 überreicht und in etlichen Runden diskutiert. In der letzten Tarifrunde der Länder im Jahr 2019 sollte dazu eine Vereinbarung getroffen werden. Dies gelang nicht, da sich die Arbeitgeberseite geweigert hatte, substanzielle Verbesserungen zu gewähren. Stattdessen wurde vereinbart, nach Abschluss der Entgeltrunde weiter zu verhandeln und zwar im Format der Tarifverhandlungen und nicht mehr als eher unverbindliche „Tarifgespräche“.

Für die Gewerkschaften steht im Zentrum der Verhandlungen, dass fünf Jahre nach Inkrafttreten des Tarifvertrages endlich ein Termin für das Erreichen der Paralleltabelle vereinbart werden muss. Das heißt, dass jeder Besoldungsgruppe die numerisch identische Entgeltgruppe zugeordnet wird: A13 = E13, A12 = E12, A11= E11 usw. Die GEW wies zusätzlich darauf hin, dass eine Mindesteingruppierung von Lehrkräften in der Entgeltgruppe 10 angemessen ist und zeigte die Verwerfungen auf, die durch die seit Januar 2020 für den Sozial- und Erziehungsdienst geltende S-Tabelle entstehen: Die gleiche Tätigkeit wird, je nachdem ob ein Bundesland seine Beschäftigten als Lehrkräfte einstuft oder nicht, nach der S-Tabelle oder nach der allgemeinen Entgelttabelle vergütet.

Die Gewerkschaften hoben besonders hervor, dass bei einer Neubewertung der Tätigkeit, wie in einigen Bundesländern beispielsweise durch die Eingruppierung der Grundschullehrkräfte in die Entgeltgruppe 13 geschehen, die vollständige bisherige berufliche Tätigkeit anzurechnen ist. Sowohl die Stufe als auch die Stufenlaufzeit sind also in die höhere Entgeltgruppe mitzunehmen. Andernfalls kann die Situation entstehen, dass durch die Aufwertung einer Tätigkeit, die die Zuordnung zu einer höheren Entgeltgruppe zur Folge hat, Einkommensverluste in Bezug auf das Lebenserwerbseinkommen entstehen. Diese Erfahrung mussten beispielsweise die Grundschullehrkräfte in Bremen aber auch einige Beschäftigtengruppen im Freistaat Sachsen machen.

„Gute Vorschläge liegen seit Jahren dazu auf dem Tisch.“ (Daniel Merbitz)

„Wir wollen die Lehrkräfteeingruppierung weiterentwickeln und zukunftsfest gestalten. Gute Vorschläge liegen seit Jahren dazu auf dem Tisch. Jetzt ist die TdL am Zug“, kommentierte GEW-Verhandlungsführer Daniel Merbitz die digitale Verhandlungsrunde. Bis zum Beginn der nächsten Tarifrunde im Herbst 2021 sollen Ergebnisse vorliegen „Die Länder haben es nun selbst in der Hand, ob sie es mit der Wertschätzung für Lehrkräfte an Schulen und Hochschulen ernst meinen. Dazu gehört ein modernes Tarifrecht. Die GEW lässt bei diesem Thema nicht locker. Nach dem Spiel ist vor dem Spiel!“, sagte Merbitz.

Knut Bredendiek, Geschäftsführer der TdL kündigte an, dass in ihrer Mitgliederversammlung am 23. Juni 2020 über die Forderungen und eine weitere Terminfindung beraten würde.

Hintergrund

Im März 2019 schlossen die Tarifvertragsparteien eine Protokollerklärung ab: Sie vereinbarten darin, nach Abschluss der Entgeltrunde 2019 Tarifverhandlungen über die Weiterentwicklung der Entgeltordnung Lehrkräfte zu führen. Die Verhandlungen sollten also eigentlich nahtlos weitergehen. Dass es trotzdem noch so lange gedauert hat, bis ein erstes Gespräch stattfinden konnte, lag nicht an den Gewerkschaften:

Die äußerst schwierigen Redaktionsverhandlungen zum TV-L zogen sich bis in den Oktober 2019. Die TdL lehnte parallel laufende Redaktionsverhandlungen zum TV EntgO-L ab. Auch Terminvereinbarungen für die Durchführung der Protokollerklärung wurden abgelehnt. Konfliktpotential bot die sogenannte Sachsenregelung: Nachdem der Freistaat Sachsen Lehrkräfte wieder verbeamtet, ist die Sonderregelung für Sachsen (Abschnitt 6, Anlage TV-EntgO-L) überflüssig geworden. Die Gewerkschaften wollten sie deshalb ersatzlos streichen. Der Abschluss der Redaktion war schließlich überfällig, weil sich viele Bundesländer weigerten, die Angleichungszulage, die mit der Tarifeinigung ab 1. Januar 2019 deutlich auf 105 Euro angehoben wurde, vor Unterzeichnung des Tarifvertrages auszuzahlen. Erst Ende Dezember 2019 konnte die GEW den Tarifvertrag unterzeichnen. Die TdL unterzeichnete den Tarifvertrag im Januar 2020.

Schließlich wurde ein Termin im Juni gefunden. Dann kam das Coronavirus. Der ursprünglich als fünfstündiger Präsenstermin geplante Termin wurde deshalb verkürzt als Videokonferenz durchgeführt.

Also: weiter geht´s. Oder, um mit einer weiteren Fußballweisheit, diesmal vom Bundestrainer Löw, abzuschließen: „Wir nehmen es so, wie es ist. Das Gute ist, dass wir jetzt genau wissen, was auf uns zukommt, wo wir spielen und gegen wen wir spielen.“