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NS-Zeit in Hamburg

„Wir beherrschen Europa!“

Der Streit um die Buchreihe „Täterprofile“ des Hamburger Erziehungswissenschaftlers Hans-Peter de Lorent geht weiter. Die Enkelin eines ehemaligen und mittlerweile verstorbenen NS-Funktionsträgers fordert vor Gericht das „Recht auf Vergessen“ ein.

Der Hamburger Erziehungswissenschaftler und ehemalige Lehrer Hans-Peter de Lorent stellt in seiner Reihe „Täterprofile“ maßgebliche Personen aus dem Schulwesen der NS-Jahre vor.

Oscar Toepffer war während des „Dritten Reichs“ Offizier, hochrangiges Mitglied der Hamburger Verwaltung und zeitweise Schulsenator. Nach dem Krieg vertrat er als Anwalt ehemalige NS-Größen bei ihren Entnazifizierungsverfahren. Der Hamburger Erziehungswissenschaftler und ehemalige Lehrer Hans-Peter de Lorent widmet ihm ein Kapitel in seiner Reihe „Täterprofile“, in der er maßgebliche Personen aus dem Schulwesen der NS-Jahre vorstellt. Dabei zitiert der Autor aus Briefen des NS-Funktionärs. Dagegen hat eine Enkelin Toepffers geklagt, sie verlangt ein „Recht auf Vergessen“. Ob die Zitate weiter öffentlich zugänglich sein dürfen, muss nun das Hamburger Landgericht entscheiden.

1943 schrieb Toepffer an seine Frau: „Wir beherrschen Europa!“ Das schaffte Nazi-Deutschland bekanntlich nicht, aber Toepffer focht das nicht an. Nachdem er im September 1945 „glatt“ aus der Wehrmacht entlassen worden war – er hatte zum Termin Wäsche mitgenommen für den Fall, dass er von den britischen Besatzungsbehörden verhaftet würde –, schrieb er: „Sollte es zum Kriege mit Rußland kommen, um zusammen mit England den deutschen Osten zurückzugewinnen, so bin ich wieder dabei.“

Diese und andere Zitate aus dem zweiten Band der Reihe „Täterprofile“, die auf der Homepage der Hamburger Landeszentrale für politische Bildung abgerufen werden können*, will Christel Sachs, eine Enkelin des 1982 verstorbenen Juristen, nicht länger öffentlich lesen. Sie klagte gegen den Autor Hans-Peter de Lorent und gegen die Hansestadt, die die Reihe über das „Hamburger Bildungswesen unterm Hakenkreuz“ herausgibt.

Vergleich abgelehnt

Bei der Verhandlung im Juni befand das Gericht in einer ersten Einschätzung, dass einige Passagen der zitierten Briefe urheberrechtlich geschützt sein könnten. Erschwert wird der Fall dadurch, dass de Lorent als Quelle ein Heft mit Abschriften der Briefe nutzt, die eine Tochter Toepffers zusammengestellt hatte. De Lorent betont, die Frau, die inzwischen verstorben ist, sei mit der Veröffentlichung einverstanden gewesen. Sachs bestreitet das: „Nie und nimmer wollte meine Mutter, dass so private Dinge veröffentlicht werden.“ Das Gericht schlug einen Vergleich vor. Doch der hätte verlangt, die meisten Zitate zu streichen – das lehnen sowohl de Lorent als auch die Stadt ab.

Dem Autor, der seit Jahrzehnten über die NS-Zeit in Hamburg forscht, geht es um die historische Bedeutung des Briefwechsels, „weil er für mich repräsentativ für viele Ehepaare in ihrer Haltung zu den führenden Repräsentanten war“. An der Rolle Toepffers als „öffentliche Person, als führender politischer Repräsentant während der Zeit des Nationalsozialismus“ bestehe kein Zweifel. Mehrere Nachkommen hätten ihn bei seinen Forschungen unterstützt, sagt de Lorent: „Allen Beteiligten war klar, dass es um eine Veröffentlichung geht. Ich kann sagen, mit offenen Karten gespielt zu haben.“

Sachs hatte, anders als andere Familienmitglieder, weder von den Treffen ihrer Mutter mit de Lorent noch von der Veröffentlichung des zweiten Bandes der „Täterprofile“ im Jahr 2017 gewusst. Erst 2018 meldete sie sich bei der Landeszentrale für politische Bildung und verlangte, die Zitate zu entfernen. „Mir geht es um die persönliche Korrespondenz zwischen meinen Großeltern“, sagt sie. Sie sei zu dem Vergleich bereit gewesen. Doch auch die Stadt Hamburg lehnt den Vorschlag des Gerichts ab. Über die Gründe ist nichts bekannt. Diesbezügliche Anfragen der E&W blieben bis Redaktionsschluss unbeantwortet. Wann das Gericht seine Entscheidung trifft, steht noch nicht fest.