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Wie fair könnte meine Kommune einkaufen?

Immer mehr Kommunen achten bei ihren Ausschreibungen auf faire Produkte. Außer Sachsen und Bayern haben alle Bundesländer Vergabegesetze verabschiedet, in denen die Einhaltung grundlegender Arbeitsrechte bei der öffentlichen Beschaffung vorgesehen ist.

Foto: Pixabay / CC0

Beschafft eine Kommune die von ihr benötigten Produkte sozial verantwortlich und umweltbewusst, dann trägt sie dazu bei, dass bei der Herstellung von Kleidung, Technik oder Lebensmittel Menschen gerechter bezahlt, Arbeitsrechte gewahrt werden und die Umwelt geschützt wird. "Mit Steuergeldern dürfen keine Menschenrechte und keine Kinderrechte verletzt werden", sagt Christian Wimberger von der Christlichen Initiative Romero (CIR), einer Menschenrechtsorganisation, die Kommunen in der fairen Beschaffung berät. "Mit ihrer Beschaffung hat die öffentliche Hand eine reale Chance, zur Achtung der Menschenrechte und der Umwelt bei der Herstellung von Gütern weltweit beizutragen."

Diese Chance nutzen immer mehr Kommunen - und achten bei ihren Ausschreibungen auf saubere Alternativen. Mit Ausnahme von Sachsen und Bayern haben sämtliche Bundesländer Vergabegesetze verabschiedet, in denen die Einhaltung grundlegender Arbeitsrechte bei der öffentlichen Beschaffung vorgesehen ist, in einigen Fällen sogar zwingend. Dadurch ist das Gros der Kommunen verpflichtet, die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen von den bietenden Unternehmen zu verlangen. Das Land NRW erlaubt in seinem Vergabe- und Tariftreuegesetz, dass "in geeigneten Fällen" sogar Waren aus dem Fairen Handel eingekauft werden können. 290 der bundesweit rund 1.100 Kommunen haben sich per Ratsbeschluss gegen den Einkauf von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit entschieden, 452 nennen sich heute Fair Trade Towns, 52 bilden das Netzwerk Faire Metropole Ruhr.

Umsetzung des reformierten Vergaberechts

Damit haben sie umgesetzt, was das 2016 mit dem Paragrafen 97 (Abs. 3) GWB reformierte deutsche Vergaberecht bereits seit 2009 allen Kommunen erlaubt: Nicht mehr der Preis ist ausschlaggebend für den Zuschlag. Vielmehr können Kommunen in Ausschreibungen und Vergabeverfahren nun darauf drängen, dass der Lieferant oder Dienstleister soziale oder umweltfreundliche Kriterien erfüllt und seine Ware im Idealfall sogar ein soziales oder grünes Gütesiegel aufweist. Laut EU-Recht kann der Auftraggeber als Nachweis für die Einhaltung solcher Merkmale ein Zertifikat verlangen - für die gesamte Lieferkette. Vor 2009 galten solche Kriterien noch als "vergaberechtsfremd" und waren damit unzulässig.

Dennoch hält sich in vielen Stadtverwaltungen hartnäckig die Einstellung, dass eine öko-faire Vergabe gegen Recht verstößt. Das sei "völliger Quatsch", sagt CIR-Mann Wimberger. Bislang fänden soziale Kriterien in öffentlichen Ausschreibungen noch zu wenig Anwendung - gerade auch im Vergleich mit Schweden, Frankreich oder den Niederlanden.

"Nachhaltiges kostet, bis auf wenige Ausnahmen, nicht mehr als das Standardprodukt."

 

Das hat mehrere Ursachen. Das deutsche Vergaberecht verpflichtet nicht zum nachhaltigen Einkauf. Es enthält Kann-, aber keine Muss-Bestimmungen. Hinzu kommt: Manchen Beschaffern in den Verwaltungen fehlt der politische Wille. Andere schreckt der Aufwand, sich in eine neue Vergabepraxis einzuarbeiten - oder es fehlt schlicht die Kenntnis, wie es geht. Die Umstellung auf eine öko-faire Beschaffung "ist tatsächlich nicht einfach, da viele Informationen zu Produkten und Zulieferketten nicht veröffentlicht werden", räumt Gertrud Falk ein, Expertin für Sozialstandards bei der Menschenrechtsorganisation FIAN. Mit der Folge, "dass viele Kommunen Eigenerklärungen der Händler und Selbstverpflichtungen der Hersteller akzeptieren, ohne unabhängige Zertifikate zu verlangen", sagt Walter Schmidt von XertifiX, einem Verein zur Förderung fairer Natursteine.

Dabei haben Kommunalvertreter, aber auch Schüler und Lehrer, viele Möglichkeiten, sich zu informieren: Es gibt Leitfäden und Info-Portale zur öko-fairen Beschaffung. Die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung (KNB) im Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern bietet Einkäufern und Entscheidern Schulungen an, hat mit dem IT-Verband Bitkom eine erste Branchenvereinbarung zum Einkauf sozial sauberer IT erarbeitet und eine Hotline geschaltet. Dort, sagt KNB-Mitarbeiter Ralf Grosse, höre man immer wieder das Argument, nachhaltig einzukaufen sei zu teuer. "Das stimmt nicht", so Grosse. "Nachhaltiges kostet, bis auf wenige Ausnahmen, nicht mehr als das Standardprodukt" - und weniger noch, sobald Kommunen Lebenszeit-, Betriebs- und Entsorgungskosten sowie externe Kosten von Produkten mit berücksichtigen, etwa die Folgekosten durch Klimaschäden.

Vergabelandschaft in Deutschland noch zersplittert

Auch die Sorge vieler Beschaffer, dass sich kein Anbieter auf eine Ausschreibung voller Kriterien meldet, ist nicht begründet. Das meiste gibt es inzwischen auch in nachhaltiger Qualität. Wo nicht, können Kommunen auf Unternehmen zugehen. Das hilft auch der lokalen Wirtschaft - sie hat durch die Kommunen einen festen Abnehmer. Und einen Wettbewerbsvorteil, denn soziale Aspekte werden immer wichtiger. Eine nachhaltigere Beschaffung etwa fordern der jüngst vom Bundeskabinett verabschiedete Nationale Aktionsplan Menschenrechte und Wirtschaft sowie das Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit, wonach die Bundesverwaltung "bis 2020 möglichst 50 Prozent der Textilien nach ökologischen und sozialen Kriterien zu beschaffen" hat. Dennoch ist bei manchen Produkten ein Zertifikat aktuell noch nicht durchsetzbar - Feuerwehr und Kanalbauer brauchen nun mal eine bestimmte Schutzkleidung, und die gibt es nicht immer zwingend mit einem fairen Siegel.

Ob eine Kommune nachhaltig einkauft, "hängt oft von einzelnen Personen ab, die das Ganze fördern - oder eben blockieren", sagt KNB-Mitarbeiter Grosse. Letzteres auch wegen des Dschungels an Beschaffungsregelungen und Richtlinien. Momentan sei "die Vergabelandschaft in Deutschland noch zersplittert", erklärt das CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung. Jede Kommune mache ihr eigenes Ding, oft nur auf dem Papier, moniert CIR-Vertreter Wimberger - auch, weil die Bundesebene nichts vorgibt, "das ist eine große Baustelle, da passiert noch wenig". Der Bund, fordert er, "muss einen verbindlichen und anspruchsvollen Mindeststandard für alle Ebenen schaffen". Und den Kommunen Vorbild sein. Leider, sagt Wimberger, "ist es derzeit eher umgekehrt."