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Geflüchtete Kinder und Jugendliche

Wie die Coronapandemie die Bildungschancen Geflüchteter verschlechtert

Flüchtlingsunterkünfte bieten oft keine geeigneten Lernräume. Ohne WLAN, Laptops und Drucker können Kinder und Jugendliche dem Fernunterricht während der Coronapandemie nicht folgen. Die GEW und weitere Organisationen fordern mehr Unterstützung.

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Wegen der Coronakrise blieben Schulen geschlossen – das hat besonders Kinder in Sammelunterkünften benachteiligt (Foto: GEW/Shutterstock).

Vor dem Hintergrund der geplanten Rückkehr zum Regelunterricht an Schulen weisen die GEW, der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF), die Landesflüchtlingsräte und Pro Asyl auf verschiedene strukturelle Benachteiligungen von geflüchteten Kindern und Jugendlichen hin.

Konkret machten die Organisationen diese vier Punkte aus: 

  1. Geflüchteten Kindern und Jugendlichen in Sammelunterkünften fehlen Grundvoraussetzungen, um am digitalen Fernunterricht teilzunehmen. In der Regel ist im Wohnbereich kein WLAN verfügbar. Auch Laptops oder Computer und Drucker sind selten vorhanden, Internetkontingente auf Handys nach wenigen Tagen verbraucht.

  2. Die Familien leben häufig auf engstem Raum, was Kindern und Jugendlichen das Lernen erschwert. Angesichts pandemiebedingt verschlossener Gemeinschaftsbereiche existieren meist keine Rückzugsmöglichkeiten mehr.

  3. Es gibt keine verlässlichen Unterstützungsstrukturen. Ehrenamtliche Angebote, etwa zur Hausaufgabenhilfe, wurden stark eingeschränkt . Viele Eltern sind wegen fehlender Deutschkenntnisse überfordert, ihren Kindern beim Lernen zu helfen.

  4. Auch Unbegleitete Minderjährige und alleinstehende Volljährige in Jugendhilfeeinrichtungen leiden verstärkt unter mangelnder Betreuung und Unterstützung durch Ehrenamtliche. Ihnen fehlen in besonderem Maße soziale Kontakte außerhalb der Einrichtungen – mit negativen Folgen für Lernmotivation und -erfolge.

GEW: „Bildung darf nicht warten“

Vor diesem Hintergrund fordern die GEW, die Landesflüchtlingsräte, Pro Asyl und BumF e.V. die verantwortlichen Akteurinnen und  Akteure in den Ländern auf, schnell zu handeln. Die digitale Infrastruktur in den Unterkünften müsse ausgebaut und geeignete Lernräume sowie multiprofessionelle Unterstützungsangebote zur Verbesserung der Bildungsteilhabe geschaffen werden. „Bildung darf nicht warten“, betonte die GEW-Vorsitzende Marlis Tepe.

Um geflüchteten Schülerinnen und Schülern den Anschluss im neuen Schuljahr zu ermöglichen, müssten in den Sommerferien nicht nur eine adäquate technische Ausstattung zur Verfügung gestellt und Vorkehrungen für einen eventuellen erneuten Lockdown getroffen werden. Ebenso wichtig seien zusätzliche, außerschulische Förder- und Lernangebote, die das digitale Lernen in Willkommens- oder Vorbereitungsklassen sowie den Übergang in Regelklassen erleichterten.

 

Das Grundrecht auf Bildung und das Grundrecht auf Asyl sind nicht verhandelbar und dürfen ebenso wenig wie die Standards für Inklusion aus Kostengründen relativiert werden. Die GEW hat dazu konkrete Handlungsempfehlungen für den Zugang zu Bildung für Geflüchtete und Asylsuchende zusammengestellt.