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Wichtiges Bewertungsinstrument zum Arbeitsschutz an Schulen

Auch Lehrkräfte sind hohen psychische Belastungen ausgesetzt. Aber wie lassen sich diese gesundheitlichen Gefährdungen am besten ermitteln? Die GEW legt ein Gutachten vor, in dem Fragebögen zur Erhebung von psychischen Belastungen insbesondere (aber nicht nur) von Lehrkräften verwendet werden (können).

Gefährdungsbeurteilungen sind nach dem Arbeitsschutzgesetz Dreh- und Angelpunkt des Arbeitsschutzes für Lehrkräfte. Dazu hatte die GEW bereits ein Rechtsgutachten initiiert.

Für die gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen (§ 5 Arbeitsschutzgesetz) müssen zunächst einmal die entsprechenden Gefährdungen ermittelt werden. Im Schulbereich sind es vor allem die psychischen Belastungen, die den Lehrkräften zu schaffen machen. Dazu werden zur Zeit recht unterschiedliche Fragebögen verwendet.

Auf Initiative der GEW ist nun mit Unterstützung der Hans-Böckler-Stiftung und der Max-Traeger-Stiftung ein arbeitswissenschaftliches Gutachten erstellt worden, um Licht in das "Dickicht" bringen. Der Gutachter Dr. Neuner von der Universität Ulm unterzieht die wichtigsten Fragebögen zum ersten Mal einer kritischen Überprüfung und Bewertung. Grundlage bildet ein von ihm erarbeitetes Schema zum Vergleich der Fragebögen nach einheitlichen Kriterien. Damit lassen sich Tendenzen zur Bewertung der verschiedenen Fragebögen im Allgemeinen sowie anhand spezieller Vor- und Nachteile aufzeigen.

In Kapitel 2 des Gutachtens ("Messung von psychischer Arbeitsbelastung") begründet der Gutachter seinen theoretischen Ansatz. Einen zusammenfassenden Überblick über die untersuchten Fragebögen bietet die Tabelle auf S. 132. Das Schema kann aber auch für bisher noch nicht bekannte Fragebögen eingesetzt werden. Dazu dient die "Interaktive Tabelle zur Bewertung von Fragebögen zur Erhebung psychischer Belastungen im Schulbereich" im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen. Die näheren Hinweise zum Verständnis und zum Gebrauch der Tabelle ergeben sich aus den Teilen 3.1. und 3.3. des Gutachtens.

Mit diesem Gutachten werden alle am Arbeits- und Gesundheitsschutz Interessierten insbesondere auch Personalräte in den Stand gesetzt, sich einen Überblick über die jeweils vor Ort verwendeten Fragebögen zu verschaffen oder ggf. zu erarbeiten.