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Warum die GEW mit dem Tarifabschluss wichtige Ziele erreicht hat

Zulagen für den Sozial- und Erziehungsdienst, Stufe 6 und eine prozentuale Lohnerhöhung: das haben die Gewerkschaften erkämpft! Auch mit der Eingruppierung der Lehrkräfte geht es weiter. Der Abschluss ist wichtig für die GEW und ihre Mitglieder!

Die Gewerkschaften hatten strukturelle Verbesserungen bei der Eingruppierung und Gehaltserhöhungen im Gesamtvolumen von sechs Prozent mit einer sozialen Komponente gefordert. Nach zwei ergebnislosen Verhandlungsrunden hatten die Beschäftigten ihren Forderungen in vielen Bundesländern mit Warnstreiks Nachdruck verliehen. Die GEW-Mitglieder waren dabei stark vertreten: Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte an den Schulen, Erzieherinnen und Erzieher, Sozialarbeiterinnen und -arbeiter, Beschäftigte an den Hochschulen. Sie haben vielerorts die Streiks getragen und damit Druck gemacht für eine ordentliche Gehaltserhöhung, für die Stufe 6 und für eine Aufwertung des Sozial- und Erziehungsdienstes. Das schlägt sich in dem Ergebnis nieder.

Rückwirkend zum 1. Januar 2017 gibt es eine Tabellenerhöhung von zwei Prozent. Die Tabellenwerte der Entgeltgruppen 1 bis 8, der Stufen 1 bis 3 der EG 9 und der Eingangsstufe in EG 10 bis EG 12 werden um 75 Euro erhöht - das entspricht der sozialen Komponente, die die Gewerkschaften gefordert und auch durchgesetzt haben. Damit werden die Einkommen dieser Beschäftigtengruppen überproportional angehoben. Eine zweite Tabellenerhöhung um 2,35 Prozent für alle folgt zum 1. Januar 2018. In den zwei Jahren steigen die Entgelte im Durchschnitt der Tabelle um 5,12 Prozent, für die oberen Entgeltgruppen mindestens um 4,4 ProzentDas ist ein sehr gutes Ergebnis! Auf die Länder kommt mit der Stufe 6, den Zulagen im Sozial- und Erziehungsdienst und weiteren strukturellen Verbesserungen weitere Mehrkosten zu – und die Gewerkschaften kommen damit dem geforderten Volumen von sechs Prozent ziemlich nah.

Für Erzieherinnen und Erzieher sowie Kita-Leitungen im Landesdienst gibt es außerdem 80 Euro Zulage, für Sozialarbeiterinnen und -arbeiter je nach Tätigkeit 50 oder 100 Euro. Diese Zulagen sind so gestaltet, dass bisher vom Tarifvertrag der Länder (TV-L) zur S-Tabelle des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) bestehende Einkommenslücken weitgehend geschlossen werden mit Blick auf das Einkommen während eines typischen Erwerbslebens. Unverzüglich nach Abschluss der Tarifrunde wird wieder über die Länder-Entgeltordnung verhandelt, dabei werden die SuE-Berufe eine zentrale Rolle spielen.

Die Tarifeinigung ist in dieser Tarifrunde besonders komplex. Die GEW hat die wichtigsten Fragen und Antworten zum Tarifabschluss zusammengestellt. Dort wird im Detail dargestellt, wer im Sozial- und Erziehungsdienst eine Zulage bekommt, wer wann in die Stufe 6 kommt und vieles mehr. 

Der wichtigste Erfolg: Die Stufe 6 kommt! 

Die Stufe 6 bringt allen Beschäftigten in den höheren Entgeltgruppen 9 bis 15 ab 2018 einen weiteren Gehaltssprung von drei Prozent, wenn sie 15 Jahre beschäftigt sind. In diesen Entgeltgruppen sind tarifbeschäftigte Lehrkräfte, Sozialpädagoginnen und -pädagogen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Hochschulen und Forschungseinrichtungen - sowie andere Akademikerinnen und Akademiker im Landesdienst eingruppiert. Die Stufe 6 ist insbesondere für die GEW ein großer Erfolg. - Sie bringt der großen Mehrheit ihrer Mitglieder im Länder-Bereich deutliche Gehaltssteigerungen: Von den Länderbeschäftigten in den Entgeltgruppen 9 bis 15 sind etwa ein Drittel Lehrkräfte. Sie profitieren besonders häufig und schnell von der Vereinbarung, denn von ihnen sind im Westen rund die Hälfte und im Osten sogar über 80 Prozent bereits in Stufe 5 oder einer individuellen Endstufe.

Die durch die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) vertretenen Arbeitgeber hatten die Einführung der Stufe 6 für Lehrkräfte davon abhängig gemacht, dass die GEW im Gegenzug den Tarifvertrag zur Eingruppierung angestellter Lehrkräfte (TV EntgO-L) unterzeichnet und sich damit zu diesem Thema für die nächsten zwei Jahre friedenspflichtig macht. Das hat die GEW-Tarifkommission kontrovers diskutiert, weil sie diesen Tarifvertrag vor zwei Jahren abgelehnt hatte und an ihrer Kritik an dem TV EntgO-L auch weiterhin festhält. Dennoch hat sie sich zu dem Schritt entschlossen, den TV EntgO-L zu unterschreiben, wenn es eine Gesamteinigung bei den Tarifverhandlungen gibt und in diesem Rahmen die Stufe 6 für die Entgeltgruppen 9 bis 15 kommt.

Eine schwere, aber wichtige Entscheidung: Die GEW unterschreibt den TV EntgO - L

Das war eine schwierige Entscheidung für die Bundestarifkommission (BTK). Ausschlaggebend war aber, dass die Ablehnung des TV EntgO-L vor zwei Jahren und die anschließenden Streiks und Proteste den Druck auf die Arbeitgeber hoch gehalten und damit maßgeblich dazu beigetragen haben, dass die Gewerkschaften die Stufe 6 durchgesetzt haben. Bei der Entscheidung hat auch die Erfahrung der vergangenen zwei Jahre eine Rolle gespielt, dass die Bundesländer den TV EntgO-L auch für GEW-Mitglieder angewendet haben. Als Tarifpartei kann die GEW nach Unterzeichnung des Vertrages nun gezielt auf Verbesserungen hinarbeiten. Gleich nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen werden Gespräche mit der TdL aufgenommen. Und bereits in der nächsten Länder-Tarifrunde 2019 endet auch die Friedenspflicht zum TV EntgO-L und die GEW-Mitglieder können ihren Forderungen dann wieder mit Streiks Nachdruck verleihen.

Wer entscheidet über einen Abschluss?

Bei jedem Tarifabschluss gibt es aber auch lange Gesichter: Nicht alle Beschäftigten profitieren gleichermaßen von dem Ergebnis, manche haben sich mehr erhofft. Die grundsätzliche Frage dabei ist: Wie funktionieren Tarifverhandlungen? Die Gewerkschaften gehen mit Forderungen in die regelmäßig stattfindenden Tarifrunden. Die Arbeitgeber blocken ab mit der Begründung: "Das ist alles nicht finanzierbar." Schritt für Schritt nähern sich Gewerkschaften und Arbeitgeber in den Verhandlungen aneinander an. Währenddessen finden (in aller Regel) Warnstreiks statt. Das ist ein legitimes und wichtiges Mittel der Beschäftigten, Druck zu machen für ein besseres Ergebnis. Irgendwann gibt es dann in den Verhandlungen einen Kompromiss, mit dem Arbeitgeber und Gewerkschaften aufeinander zu gehen. Nun stimmen die Bundestarifkommissionen der Gewerkschaften - auch die der GEW - darüber ab, ob die vorgeschlagene Einigung angenommen wird oder nicht.

Die Bundestarifkommission Länder (BTK-L) der GEW besteht mehrheitlich aus ehrenamtlichen Kolleginnen und Kollegen für die der TV-L gilt. Sie können daher die Lage in den Bundesländern am besten einschätzen. Der Entscheidungsprozess ist also mit dem in einer repräsentativen Demokratie vergleichbar. Bei der Entscheidung der BTK-L spielen viele Faktoren eine Rolle, z.B.: Ist das Ergebnis gut genug für die Mitglieder? Könnten wir mit einer Fortsetzung der Warnstreiks ein besseres Ergebnis erreichen? Sind wir mit unseren Mitgliedern bereit und in der Lage, bundesweit Schulen, Hochschulen oder Kitas über mehrere Wochen dicht zu machen, um den Arbeitgeber in die Knie zu zwingen? Alle Fragen werden von der BTK-L sorgsam abgewogen. Dabei ist diesmal herausgekommen: Die GEW nimmt den Kompromiss an, weil er sehr vielen Mitgliedern ein deutliches Gehaltsplus beschert und weil er eine Chance bietet, auch bei der Eingruppierung der Lehrkräfte weiter zu kommen.