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Versorgungsrücklage rechtmäßig

Das Bundesverfassungsgericht nimmt Verfassungsbeschwerden gegen die sogenannte Versorgungsrücklage nicht zur Entscheidung an.

Die Verfassungsbeschwerden betrafen die Frage, ob die Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetze 1999 und 2000 mit Verfassungsrecht, insbesondere mit den durch das Grundgesetz (GG) garantierten Grundsätzen des Berufsbeamtentums vereinbar sind.
Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen hatten eine Verminderung der Besoldungs- und Vergütungsanpassungen von je 0,2 Prozent für die Jahre 1999, 2001 und 2002 vorgesehen.

Die Verfassungsbeschwerden richteten sich gegen zuvor ergangene Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes und verschiedener Verwaltungsgerichte in Nordrhein-Westfalen.
Die Beschwerdeführer rügten im wesentlichen, dass die gesetzlichen Regelungen zum Einbehalt der Versorgungsrücklage gegen das Prinzip der Beitragsfreiheit der Beamtenversorgung und gegen das Prinzip der Fürsorge- und Alimentationspflicht des Dienstherrn verstoßen. Das Gericht sieht jedoch keinen verfassungsrechtlich relevanten Eingriff in die Rechte der betroffenen Besoldungs- und Versorgungsempfänger. Die gesetzlichen Grundlagen für die Versorgungsrücklage sind damit verfassungsgemäß und die zuvor ergangenen negativen gerichtlichen Entscheidungen weitgehend bestätigt.

BVerfG vom 24. Januar 2007 – 2 BvR 1673/03 –, 2 BvR 2267/03 –, 2 BvR 1046/04 –, 2 BvR 584/07 –, 585/07, 586/07