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Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung in Kraft

Die berufsbezogene Sprachförderung wird künftig nur aus Bundesmitteln finanziert und somit ein Regelinstrument für die Integration in den Arbeitsmarkt. Die GEW begrüßt dies, fordert jedoch zugleich ein „Gesamtprogramm Sprachfinanzierung“.

Mit der im Juli in Kraft getretenen Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV) hat die Bundesregierung die berufsbezogene Deutschsprachförderung als Regelinstrument verankert. Während bislang diese Sprachförderung über ein Ende 2017 auslaufendes mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds kofinanziertes Sonderprogramm erfolgte, wird die berufsbezogene Sprachförderung künftig nur aus Bundesmitteln finanziert und somit ein Regelinstrument für die Integration in den Arbeitsmarkt.

Mittelfristig will die Bundesregierung die Sprachförderung in einem Gesamtprogramm modularisieren. Dieses Gesamtprogramm soll in drei Phasen aufgeteilt werden: Alltagssprache und Orientierung, Berufssprache und Qualifizierung sowie "Dauerhaft ankommen in der Arbeitswelt". 

Die GEW-Bundesfachgruppe Erwachsenenbildung begrüßt dies, weist allerdings darauf hin, dass auch ein „Gesamtprogramm Sprachfinanzierung“ nötig sei, das eine mit dem öffentlichen Schuldienst vergleichbare Beschäftigung garantiert. In den Weimarer Thesen fordert die GEW angemessen vergütete Dauerstellen für Daueraufgaben in der Weiterbildung.

Weitere Themen des Infoblattes Weiterbildung September 2016:

  • Aufstiegsfortbildungsgesetz („Meister-BAföG“) novelliert
  • UN-Resolution zur Regulierung privater Bildungsträger und zur Förderung staatlicher Bildung