Zum Inhalt springen

Verhandlungsziel Kahlschlag?

Zum Schluss der ersten Tarifrunde am vergangenen Montag ließ der Arbeitgeber die Katze aus dem Sack. Nicht die Überbrückung der schwierigen wirtschaftlichen Lage von Berlitz sollte im Mittelpunkt der Tarifverhandlungen stehen, sondern die grundsätzliche Neustrukturierung bei den Lehrkräften. Sein Traum: Abschaffung der mit Arbeitsvertrag beschäftigten Lehrerinnen und Lehrer und Umstellung auf freie Mitarbeiter.

Als ersten Schritt dazu will er die Basissätze um drei Stufen senken, alle Zuschläge streichen und „selbstverständlich“ die Gehälter einfrieren.

Zu Beginn hatten die GEW-Vertreterinnen und –Vertreter betont, dass von Seiten der Gewerkschaft die wirtschaftliche Lage des Unternehmens selbstverständlich bei den Forderungen berücksichtigt werden sollte. Im Vorfeld hatte die Tarifkommission ein ganzes Paket von Vorschlägen erarbeitet, die von einer neustrukturierten „Einsteigertabelle“ mit einer Streckung der Aufstiege, über eine veränderte Tabelle der Nista-Zuschläge bis hin zu einer teilweisen Absenkung des 13. Monatsgehaltes ging. Die GEW war auch bereit darüber zu reden, inwiefern der Anspruch auf Umwandlung eines freien Beschäftigtenverhältnisses in ein Arbeitsverhältnis befristet ausgesetzt werden könnte. Keinen Zweifel hat die Tarifkommission daran gelassen, dass sie in dieser Runde auf einer günstigeren Behandlung von GEW-Mitgliedern bestehen wird.

Für die aktuell Beschäftigten sollte ein Bestandsschutz sowie ein erweiterter Kündigungsschutz gelten.

Die Arbeitgeberseite nahm dieses Angebot zur Kenntnis, war aber nicht in der Lage, einen konstruktiven Gegenvorschlag auf den Tisch zu legen. Stur wiederholte sie lediglich, was schon allseits bekannt ist und drohte dann zum Schluss dieser Runde damit, bis zu 75 Beschäftigten zu kündigen. Dass dies für die GEW eine Provokation darstellt, liegt auf der Hand.

Am 1. November sollen die Verhandlungen fortgesetzt werden. Bis dahin werden sich die Arbeitgeber hoffentlich besinnen und die GEW-Vorschläge als Verhandlungsgrundlage akzeptieren.