Die Gespräche gehen zurück auf eine Verhandlungszusage im Rahmen des 5. Änderungstarifvertrages zum Altersvorsorgetarifvertrag ATV / ATV-K im Mai 2011, mit dem die Startgutschriften für „rentenferne“ Jahrgänge sowie die Anerkennung von Mutterschutzzeiten neu geregelt wurden. Damals hatten insbesondere die kommunalen Arbeitgeber ursprünglich gefordert, die Verbesserungen durch Verschlechterungen bei Rechnungszins und Sterbetafeln „gegenzufinanzieren“. Durch die Verhandlungszusage konnte diese Koppelung aufgegeben werden.
Bei den Tarifgesprächen zur Zusatzversorgung sitzen nach wie vor Bund, Länder und kommunale Arbeitgeber gemeinsam an einem Tisch. Das Leistungsrecht ist gleich, während die Finanzierung in den einzelnen Zusatzversorgungskassen – neben der großen Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder VBL viele kleinere kommunale und kirchliche Kassen – unterschiedlich gehandhabt wird. Auf Arbeitnehmerseite nehmen neben ver.di auch die dbb Tarifunion und die GEW teil.