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Verhandlungen über Zusatzversorgung fortgesetzt

Die Tarifparteien haben die Verhandlungen über die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (VBL, ZVK) fortgesetzt. Gegenstand waren vor allem die Startgutschriften der bei der Reform 2001 „rentenfernen“ Jahrgänge. Die Gespräche verliefen insgesamt konstruktiv. Ein Ergebnis konnte aber noch nicht erzielt werden, da die Arbeitgeber sich in entscheidenden Details nicht festlegen wollten.

In den Verhandlungen sitzen auf Arbeitgeberseite Bund, Länder und Kommunale Arbeitgeberverbände, auf Gewerkschaftsseite neben ver.di die GEW und die dbb Tarifunion. Sie waren Anfang Dezember letzten Jahres wegen der Länder-Tarifrunde unterbrochen worden. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus 2007, der die Startgutschriften der „Rentenfernen“, mit denen die in der Gesamtversorgung bis 2001 erworbenen Ansprüche ins neue System überführt wurden, für unverbindlich erklärt und die Tarifvertragsparteien zu Nachjustierungen aufgefordert hatte. 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht eine Klage gegen dieses BGH-Urteil nicht angenommen.

Klar ist, dass die Arbeitgeber zu Nachbesserungen nur bei den vom BGH beanstandeten Berechnungsfaktoren bereit sind. Weder die Systemumstellung selbst noch die Berechnung der hochgerechneten Gesamtversorgung wurden vom BGH als unzulässig angesehen. Der BGH hatte nur moniert, dass bestimmte Personengruppen (Akademiker, Späteinsteiger) keine Chance hätten, die Voll-Leistung zu erreichen. Um das zu heilen, soll mit § 2 BetrAVG eine Vorschrift des Betriebsrentengesetzes herangezogen werden, die sonst nur in der Privatwirtschaft gilt und hier zu besseren Ergebnissen führt.

Offen ist die entscheidende Frage, ob der Unterschied voll oder nur teilweise ausgeglichen wird. Die Arbeitgeber setzen auf einen Teilausgleich, haben aber offiziell noch nicht mal ein Angebot gemacht, zu welchem Teil sie den Unterschied ausgleichen wollen.

Die Gewerkschaften haben zudem gefordert, dass auch weitere höchstrichterliche Urteile schnellstmöglich tarifvertraglich umgesetzt werden sollen. Es geht u.a. um die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften und die bessere Bewertung von Mutterschutzzeiten. Es ist völlig unverständlich, dass Teile des Arbeitgeberlagers dies nach wie vor blockieren.

Die Verhandlungen werden am 30. Mai fortgesetzt