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Verbesserter Tarifvertrag tritt am 1. März in Kraft

Die im Januar erzielte Tarifeinigung mit zahlreichen Verbesserungen des Haustarifvertrags der GEW mit der FRÖBEL-Gruppe ist nun in den Vertragstext eingearbeitet. Es ist davon auszugehen, dass der veränderte Tarifvertrag so unterschrieben wird und am 1. März in Kraft treten kann.

Mit dem Inkrafttreten wird auch die abgesenkte Wochenarbeitszeit für ältere Beschäftigte wirksam. Der um 50,- Euro erhöhte Mindestlohn (Entgeltgruppe T1) tritt sogar schon zum 1. Februar in Kraft. Die neue fünfte Stufe (E) der Entgelttabelle wird vereinbarungsgemäß erst 2013 freigeschaltet. Beschäftigte, die gemäß ihrer Beschäftigungsdauer für einen Aufstieg in die Stufe E in Frage kommen, sollten jedoch frühzeitig die benötigten Fortbildungspunkte sammeln.

Einmalzahlung für GEW-Mitglieder jetzt beantragen!

Der 1. März ist auch der Stichtag für die Einmalzahlung für GEW-Mitglieder. Wer an diesem Stichtag Mitglied ist und die Zahlung bis zum 15. März beim Arbeitgeber beantragt, erhält mit dem Aprilgehalt 100,- Euro extra. Damit soll honoriert werden, dass Gewerkschaftsmitglieder mit ihren Beiträgen Tarifverhandlungen und Abschlüsse finanzieren, die letztlich allen Beschäftigten zugute kommen.
Warum muss ich die Einmalzahlung selbst beantragen?
Um die Einmalzahlung ausführen zu können, muss der Arbeitgeber natürlich wissen, wer Mitglied der GEW ist. Die GEW kann dem Arbeitgeber aber schon aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Liste ihrer Mitglieder überreichen. Außerdem soll es jedem selbst überlassen sein, ob er seine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft dem Arbeitgeber gegenüber kundtut.
Wie weise ich dem Arbeitgeber denn meine Mitgliedschaft nach?
Das geht am einfachsten, indem man eine Kopie des Mitgliedsausweises an die regionale Geschäftsstelle von FRÖBEL schickt. Die GEW-Mitgliedsausweise für 2011 wurden gerade mit der Februar-E&W verschickt. Neu Eingetretene wenden sich bitte an ihren Landesverband und bitten um ein Bestätigungsschreiben, aus dem hervorgeht, dass sie am 1. März 2011 Mitglied der GEW sind bzw. waren. Eine Kopie dieses Schreibens ist ebenfalls bis zum 15. März an die regionale Geschäftsstelle zu schicken. Die anstehende Einmalzahlung ist natürlich eine gute Gelegenheit, Kolleginnen und Kollegen für eine Mitgliedschaft in der GEW zu werben.

Adressliste der regionalen FRÖBEL-Geschäftsstellen

 

FRÖBEL Berlin gGmbH GeschäftsstelleAlexanderstr. 910178 Berlin
FRÖBEL Potsdam gGmbH GeschäftsstelleHebbelstraße 2814469 Potsdam
FRÖBEL Frankfurt (Oder) gGmbH GeschäftsstelleRosa-Luxemburg-Straße 2415230 Frankfurt (Oder)
FRÖBEL Lausitz gGmbH Geschäftsstelle SenftenbergStralsunder Straße 1201968 Senftenberg
FRÖBEL Lausitz gGmbH Geschäftsstelle CottbusJoliot-Curie-Straße 3303050 Cottbus
FRÖBEL Leipzig gGmbH GeschäftsstelleKäthe-Kollwitz-Straße 7-904109 Leipzig
FRÖBEL Köln gGmbH GeschäftsstelleGustav-Heinemann-Ufer 5850968 Köln
FRÖBEL Rhein-Ruhr gGmbH GeschäftsstelleGustav-Heinemann-Ufer 5850968 Köln
FRÖBEL Hamburg gGmbH GeschäftsstelleKurt-Schumacher-Allee 1020097 Hamburg

 Kontaktdaten der Ansprechpartnerinnen in den GEW-Landesverbände Berlin, Brandenburg, Sachsen, NRW

 

GEW SachsenChristine Birknerchristine.birkner@gew-sachsen.de0341 4947470
GEW BerlinBärbel Jungbaerbel.jung@gew-berlin.de030 219993-40
GEW KölnHildegard Merteninfo@gew-koeln.de0221 516267
GEW BrandenburgCarmen Schefflerscheffler@gew-brandenburg.de0331 2718443