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BMBF-Handreichung

Urheberrecht in der Schule

Mit dem immer digitaler werdenden Unterricht sind Lehrkräfte zunehmend mit Fragen zum Urheberrecht konfrontiert. Das Bundesbildungsministerium will mit einer neuen Handreichung aufklären.

Seit März 2018 hat das neue Urheberrechtsgesetz zwar Klarheit geschaffen, in der Praxis herrscht dennoch immer wieder Unsicherheit. (Foto: mauritius images/Florian Hiltmair/imageBROKER)

Bilder, Videos und Animationen, aber auch Skripte, Übungen und Musteraufgaben: Lehrerinnen und Lehrer nutzen im Unterricht und zur Vorbereitung nicht nur eigene Materialien, sondern bestehende und online verfügare Unterlagen. In der Regel handelt es sich dabei um urheberrechtlich geschützte Werke, für die – wenn sie verwendet werden dürfen – bestimmte Nutzungsbedingungen gelten. 

Vor dem Hintergrund des immer digitaler werdenden Unterrichts stellen sich daher Fragen wie: Kann ich meinen Schülerinnen und Schülern digital Texte oder Bilder von Autorinnen und Autoren beziehungsweise Künstlerinnern und Künstlern schicken, um diese dann im Unterricht zu besprechen? Kann ich Matheaufgaben aus dem Internet in meiner Klasse nutzen? Auch Schülerinnen und Schüler kommen mit dem Urheberrecht in Berührung, wenn sie etwa für eine Präsentation oder ein Plakat Bilder, Texte oder Grafiken aus dem Netz verwenden. 

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat daher eine neue Handreichung zum Download veröffentlicht, in der gundlegende Informationen zum Urheberrecht in der Schule aufgegriffen und geklärt werden.