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UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Am 30. März 2007 haben 80 Staaten die UN-Konvention "zur Förderung und zum Schutz der Rechte und Würde von Menschen mit Behinderungen" unterzeichnet.

Zu den Unterzeichnerstaaten gehören auch Deutschland, Österreich und die EU, nicht aber die Schweiz. Die USA und Russland wollen zunächst das Dokument nicht unterzeichnen. Der Heilige Stuhl (Vatikan) verweigerte seine Unterschrift, weil das Abkommen die Abtreibung von Kindern mit Behinderung nicht ausdrücklich verurteilt.

Jahrelang wurde weltweit um den Text dieser UN-Konvention gerungen, die am 13. Dezember 2006 von der UN-Generalversammlung verabschiedet worden ist. Zahlreiche Nichtregierungsgruppen (NGOs) hatten an den Verhandlungen mitgewirkt. Es geht um den Schutz der weltweit schätzungsweise über 600 Millionen behinderten Menschen, von denen 70 Prozent in Entwicklungsländern leben.

Das Übereinkommen ist das erste universelle Rechtsdokument, in dem bestehende Menschenrechte an die spezifische Lebenssituation behinderter Menschen angepasst werden. Ziel der Vereinbarung ist es, die Chancengleichheit behinderter Menschen zu fördern und ihre Diskriminierung zu unterbinden. Das Abkommen macht deutlich, dass die verbrieften Menschenrechte behinderten Menschen in gleicher Weise wie allen Menschen zustehen. Daher finden sich in ihm zum einen grundlegende Normen - zum Beispiel das Recht auf Leben oder das Recht auf Freizügigkeit. Zur Stärkung der Rechte behinderter Menschen wurden jedoch auch neue Regelungen aufgenommen - unter anderem zur Barrierefreiheit oder zur Rehabilitation."

Die UN-Konvention fordert, dass behinderte Menschen in der ganzen Welt gleichberechtigt und gemeinsam mit nicht behinderten Menschen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können und nach ihren Fähigkeiten, Leistungen und Interessen gefördert werden.

Zur Überwachung der Umsetzung des Übereinkommens werde ein gesonderter Vertragsausschuss für die Rechte behinderter Menschen bei den Vereinten Nationen eingerichtet, dem die Vertragsstaaten im regelmäßigen Turnus berichten. Behindertenvertreterinnen und -vertreter haben immer auf die Wichtigkeit dieser Bestimmung hingewiesen.