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UN-Ausschuss: Inklusion in Deutschland mangelhaft

Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat seine abschließenden Einschätzungen zum Staatenbericht Deutschlands veröffentlicht. Die Vereinten Nationen hatten seit dem 26. März überprüft, welche Fortschritte Deutschland bei der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention gemacht hat.

Foto: Manfred Brinkmann

Zuvor hatte die beim Deutschen Institut für Menschrechte arbeitende Monitoring-Stelle dem UN-Ausschuss einen Parallelbericht zum Umsetzungsstand der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland eingereicht. Das 37-seitige Dokument greift insgesamt 24 Problembereiche auf, denen der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD-Ausschuss) aus Sicht der Monitoring-Stelle besondere Aufmerksamkeit widmen sollte.

Am 17. April hat der UN-Ausschuss nun seinen Staatenbericht für Deutschland veröffentlicht. Insgesamt kommen die Ausschussmitglieder zu dem Ergebnis, dass der Menschenrechtsansatz in Deutschland weder hinreichend verstanden noch umgesetzt sei. Auch bemängeltder Berichtz die sehr unterschiedliche Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in den föderalen Ländern und empfiehlt die Überprüfung aller bestehenden und künftigen Gesetze bezüglich der Vereinbarkeit mit der Behindertenrechtskonvention durch eine unabhängige Stelle.

Für die schulische Bildung mahnt der UN-Fachausschuss einen deutlichen Abbau des Sonderschulwesens, überzeugende Strategien und Aktionspläne zur Umsetzung, die Bereitstellung der erforderlichen materiellen und personellen Ressourcen sowie eine entsprechende Reform der LehrerInnenbildung an.

Die BRK-Allianz, ein Bündnis 78 von Organisationen, dem auch die GEW angehört, hat die UN-Empfehlungen begrüßt und einen runden Tisch zur Übersetzung der Empfehlungen gefordert. Nunmehr muss Deutschland nach zwölf Monaten dem Ausschuss über Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen berichten. Der kombinierte zweite und dritte Staatenbericht ist zum 24. März 2019 fälli.