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Umsetzung ungenügend: Alternativbericht zum UN-Sozialpakt

Der UN-Sozialpakt wurde von 160 Staaten ratifiziert – auch von Deutschland. Damit ist er geltendes Bundesrecht und seine Regelungen sind für die Bundesrepublik bindend. Die Regierung hat in einem Staatenbericht dargelegt, wie sie den Anforderungen den UN-Soziaplakts gerecht werden will. Eine Allianz aus Nicht-Regierungsorganisationen, der auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft angehört, ist jedoch der Meinung, dass zentrale Forderungen des Sozialpakts in Deutschland nach wie vor nicht umgesetzt sind.

Die GEW hat daher eine Stellungnahme für den zuständigen UN-Ausschuss verfasst, in der zu den Artikeln 2 und 3 (Gleichberechtigung von Mann und Frau), 8 (Streikrecht für Beamtinnen und Beamte), 13 (Zugang zur Hochschulbildung und Menschenrechtsbildung) sowie 14 (Schulpflicht) Stellung genommen wird. Eine Kurzfassung des Berichts in englischer Sprache ist dem UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zugegangen, die deutsche Langfassung steht hier zum Download bereit.