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Lernen mit digitalen Medien

Umkämpftes Terrain

Von den Mitteln des Digitalpakts sollten alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte gleichermaßen profitieren. Ein rein technisches Upgrade reicht hierzu nicht aus.

Mit dem Digitalpakt Schule wollen Bund und Länder die digitale Infrastruktur und die Kompetenzen im Bereich des digitalen Lernens verbessern. (Foto: mauritius images/Brain light/Alamy)

Der im Mai 2019 verabschiedete Digitalpakt Schule stellt gut fünf Milliarden Euro für die digitale Infrastruktur an Schulen bereit. Nach und nach haben die Länder im zweiten Halbjahr 2019 Förderrichtlinien erlassen, anhand derer die Schulträger Anträge stellen können. Der Anteil digitaler Endgeräte darf hierbei 20 Prozent der Fördermittel eines Schulträgers nicht überschreiten. Sachsen, Bremen und Hamburg beantragten als erste Bundesländer Gelder. Allmählich folgen die anderen Länder. Die Mittel beginnen zu fließen, wenn auch schleppend und mit einem großen bürokratischen Aufwand verbunden. Während Sachsen bereits im August 2019 den ersten Bewilligungsbescheid ausstellte, erhielten Schulträger in Nordrhein-Westfalen im Dezember 2019 und in Hessen im Januar 2020 die ersten Zusagen. Die Umsetzung des Digitalpakts hat gerade erst richtig begonnen. Am 15. März 2020 wird die Bundesregierung erstmals im Bundestag berichten.

Finanzieller Bedarf höher

Bereits im Herbst 2019 zeigte eine Studie der GEW, dass der finanzielle Bedarf für den Ausbau digitaler Infrastruktur an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen etwa viermal höher ist als die über den Digitalpakt bereitgestellten Mittel. „Wir brauchen dringend eine Verstetigung des Digitalpakts“, so Ansgar Klinger, GEW-Vorstandsmitglied Berufliche Bildung und Weiterbildung.

Aus Sicht der GEW kann der Ausbau der digitalen Infrastruktur nur dann gut gelingen, wenn er in ein sinnvolles pädagogisches Konzept eingebettet ist. Das von der Kultusministerkonferenz befürwortete Primat der Pädagogik ist keine leere Floskel, sondern sollte Kern des Digitalpakts sein. Auch in den Förderrichtlinien der Länder ist das (medien-)pädagogische Konzept Voraussetzung für den Erhalt von Geldern. Doch wie sieht dies in der konkreten Umsetzung aus? Der Digitalpakt Schule ist ein umkämpftes Terrain, auf dem sich viele Interessen versammeln. Die Bundesländer wie auch die Schulen bringen sehr unterschiedliche Erfahrungen mit der Digitalisierung ein. Städtische Schulen und solche im ländlichen Raum haben andere infrastrukturelle Voraussetzungen und für die Digitalunternehmen kann der Pakt zum großen Geschäft werden.

„Wir müssen darauf achten, dass Lernen mit digitalen Medien die Inklusion der Schülerinnen und Schüler fördert und keine neuen sozialen Schieflagen produziert.“ (Ilka Hoffmann)

In diesem Spannungsfeld rückt die GEW die Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte ins Zentrum ihrer Politik. Schnelles WLAN bedeutet nicht automatisch besseres Lernen. Die digitale Kommunikation schafft zwar eine neue Nähe, verkürzt aber gleichzeitig die manchmal nötige Distanz. Ilka Hoffmann, GEW-Vorstandsmitglied Schule, kommentiert: „Der Digitalpakt muss alle mitnehmen. Für die Lehrkräfte heißt das, sie brauchen ausreichend Fortbildungsmöglichkeiten. Wir müssen darauf achten, dass Lernen mit digitalen Medien die Inklusion der Schülerinnen und Schüler fördert und keine neuen sozialen Schieflagen produziert. Das pädagogische Konzept steht immer an erster Stelle.“

Im Februar startete die GEW eine repräsentative Mitgliederbefragung zum Digitalpakt und der Digitalisierung an Schulen, deren erste Ergebnisse im März 2020 vorliegen werden. Von der Untersuchung verspricht sich die Bildungsgewerkschaft genauere Einblicke in die Umsetzung und die tatsächlichen Bedarfe der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen. Wieviel Zeit haben die Schulen etwa für die Erstellung eines pädagogischen Konzeptes zur Nutzung digitaler Medien? Fühlen sich die Lehrkräfte gut eingebunden und informiert? Welche Fortbildungsbedarfe gibt es? 

Zur Orientierung hat die GEW eine Checkliste mit ihren zentralen Forderungen zum Digitalpakt Schule zusammengestellt, die bei der Umsetzung in den Ländern und vor Ort beachtet werden sollen.
  • Primat der Pädagogik: Technik ist kein Selbstzweck. Bildungsfragen und pädagogische Konzepte müssen handlungsleitend sein.
  • Zeit zur Entwicklung von Konzepten: Die Schulen brauchen ausreichend Zeit und Unterstützung für die Schulentwicklung, Fortbildungen sowie die Einarbeitung der Lehrkräfte.
  • Mitbestimmung und Beteiligung: Bei der Einführung digitaler Arbeits- und Unterrichtstechnologien sowie beim Datenschutz gilt: Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte müssen frühzeitig und transparent gewahrt bleiben.
  • Ausstattung der Schulen: Schulen müssen pädagogisch sinnvoll und leistungsfähig ausgestattet werden und zwar langfristig.
  • Ausweitung der Lehr- und Lernmittelfreiheit: Die Ausstattung von Lehrenden mit entsprechender Technik ist eine öffentliche Aufgabe. Für Lehrende muss gelten: „dienstliche Tätigkeit – dienstliche Arbeitsmittel“.
  • Mindeststandards für den Datenschutz: Für digitale Plattformen sowie Geräte und Software in Unterricht und Verwaltung sind Mindeststandards für den Datenschutz festzulegen und zu sichern.
  • Wartung und Administration von Hard- und Software: Lehrkräfte können Wartung und Administration nicht zusätzlich leisten. Hierfür sind zusätzliches Personal und Unterstützungssysteme nötig. Lehrkräfte müssen bedarfsgerecht freigestellt und regelmäßig fortgebildet werden.
  • Bildungsclouds: Kommunikations- und Lernplattformen müssen in öffentlicher Hand liegen sowie Datenschutz und Rechtssicherheit gewährleisten.
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz: Die Einhaltung von Arbeitsschutzgesetzen ist sicherzustellen, insbesondere das Recht auf Nichterreichbarkeit. Informations- und Kommunikationstechnologien sollen Arbeitsbelastung reduzieren statt zu erhöhen.