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TV EntgO-L

Überfällige Verhandlungen

Am 4. Juni trafen sich die Verhandlungsspitzen der GEW und der Lehrerverbände des Deutschen Beamtenbundes mit den Arbeitgebern zum ersten Verfahrensgespräch zur Weiterentwicklung des Eingruppierungstarifvertrags der Lehrkräfte.

Für die Gewerkschaften steht weiterhin im Zentrum, dass ein Termin vereinbart wird, bis zu dem die Paralleltabelle erreicht sein wird.

Die Tarifpartner verhandelten den Forderungskatalog, den die Gewerkschaften der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) bereits 2018 vorgelegt und in etlichen Runden diskutiert hatten. In der jüngsten Länder-Tarifrunde 2019 war es nicht gelungen, eine Vereinbarung zu erzielen, da sich die Arbeitgeber nicht auf substanzielle Verbesserungen einlassen wollten. Stattdessen wurde vereinbart, nach Abschluss der Entgeltrunde weiter zu verhandeln.

Für die Gewerkschaften steht weiterhin im Zentrum, dass fünf Jahre nach Inkrafttreten des TV EntgO-L ein Termin vereinbart wird, bis zu dem die Paralleltabelle erreicht sein wird. Das heißt, dass jeder Besoldungsgruppe die numerisch identische Entgeltgruppe (E) zugeordnet wird: A13 = E13, A12 = E12, A11 = E11 usw. Die GEW weist darauf hin, dass für Lehrkräfte eine Mindesteingruppierung in der Entgeltgruppe 10 erforderlich sei. Sie kritisiert die Verwerfungen, die entstanden sind, seit am 1. Januar 2020 die S-Tabelle für den Sozial- und Erziehungsdienst gilt: Die gleiche Tätigkeit wird, je nachdem ob ein Bundesland seine Beschäftigten als Lehrkräfte einstuft oder nicht, nach der – besseren – S-Tabelle oder nach der allgemeinen Entgelttabelle bezahlt.

TdL am Zug

Wichtig ist den Gewerkschaften auch die Bearbeitung eines grundsätzlichen Problems, das immer dann entsteht, wenn eine Tätigkeit neu bewertet wird. Beispiel: Die Eingruppierung der Grundschullehrkräfte in die Entgeltgruppe 13. Obwohl eine Aufwertung der Tätigkeit beabsichtigt ist, kann die abstruse Situation entstehen, dass durch die Zuordnung zu einer höheren Entgeltgruppe Einkommensverluste beim Lebenserwerbseinkommen entstehen. Die Gewerkschaften fordern daher, dass bei einer Neubewertung die bisherige berufliche Tätigkeit vollständig angerechnet wird: Sowohl die Stufe, die durch die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses in einer Entgeltgruppe erreicht worden ist, als auch die Stufenlaufzeit in die höhere Entgeltgruppe müssen mitgenommen werden.

„Die Länder haben es selbst in der Hand, ob sie es mit der Wertschätzung für Lehrkräfte an Schulen und Hochschulen ernst meinen.“ (Daniel Merbitz)

„Wir wollen die Lehrkräfte-Eingruppierung weiterentwickeln und zukunftsfest gestalten. Gute Vorschläge liegen seit Jahren auf dem Tisch. Jetzt ist die TdL am Zug“, kommentierte GEW-Verhandlungsführer Daniel Merbitz. Bis zum Beginn der nächsten Tarifrunde im Herbst 2021 soll es Ergebnisse geben. „Die Länder haben es selbst in der Hand, ob sie es mit der Wertschätzung für Lehrkräfte an Schulen und Hochschulen ernst meinen. Dazu gehört ein modernes Tarifrecht. Die GEW lässt bei diesem Thema nicht locker. Nach dem Spiel ist vor dem Spiel!“, so Merbitz. Knut Bredendiek, Geschäftsführer der TdL, kündigte an, dass in der nächsten Mitgliederversammlung der Arbeitgeber über die Forderungen und eine weitere Terminfindung beraten werde.

Zum Hintergrund: In der Runde 2019 einigten sich die Tarifvertragsparteien auf eine Protokollerklärung. Sie vereinbarten, nach Abschluss der Entgeltrunde 2019 Tarifverhandlungen über die Weiterentwicklung der Entgeltordnung Lehrkräfte zu führen.

Die äußerst schwierigen Redaktionsverhandlungen zum Tarifvertrag der Länder (TV-L) zogen sich bis in den Oktober. Die TdL wollte keine parallellaufenden Redaktionsverhandlungen zum TV EntgO-L. Auch Terminvereinbarungen, um die Protokollerklärung umzusetzen, lehnten die Arbeitgeber ab. Ende Dezember 2019 unterzeichneten TdL und GEW endlich den Tarifvertrag. Das war notwendig, weil sich viele Bundesländer weigerten, die Erhöhung der Angleichungszulage für die Lehrkräfte auf 105 Euro zu zahlen, solange der Vertrag nicht unterschrieben ist.