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Tarifvertrag FRÖBEL wird weiterentwickelt - Verhandlungen am 20. Dezember aufgenommen

Im November 2009 konnte die GEW erstmals einen Tarifvertrag für die Beschäftigten der Fröbel-Gruppe abschließen. Dieser Tarifvertrag sichert gleiche Beschäftigungsbedingungen an allen Standorten. Zuvor gab es große Unterschiede bei der Bezahlung, bei der Arbeitszeit, beim Urlaubsanspruch und in vielen weiteren Punkten. Insofern stellt der Tarifvertrag einen großen Fortschritt dar.

Bereits bei Abschluss war vereinbart worden, während der Laufzeit des Tarifvertrages Verhandlungen über dessen Weiterentwicklung aufzunehmen. Dabei sollte es um folgende Punkte gehen:

  • Einführung einer fünften Stufe E der Entgelttabelle
  • Alternsgerechte Arbeitszeitregelungen
  • Erhöhung des im Haustarifvertrag vereinbarten Mindestlohns (Entgeltgruppe T 1)
  • Gesundheitsschutz

Konstruktiver Beginn am 20. Dezember

Die Verhandlungen wurden am 20.12. in sehr konstruktiver Atmosphäre aufgenommen.
Die GEW forderte,

  • dass die Stufe E nach fünf Jahren in Stufe D, also 15 Jahren Betriebszugehörigkeit erreicht werden soll. Das Entgelt dieser Stufe soll um 185 Euro höher liegen als das der Stufe D. In der Entgeltgruppe P3 entspräche das einem Monatsgehalt von 2.600 Euro.
  • dass Beschäftigte ab dem 55. Lebensjahr ein halbe Stunde weniger pro Tag arbeiten müssen, ab dem 60. Lebensjahr eine volle Stunde weniger.
  • den Monatslohn in Entgeltgruppe T1 um 50 Euro zu erhöhen. Da die Entgelttabelle erst 2012 gekündigt werden kann, ist das nur im gegenseitigen Einvernehmen vereinbar.

Die Arbeitgeberseite bot an,

  • die Stufe E in der geforderten Höhe (185 Euro über der derzeitigen Stufe D) soll nach 20 Jahren erreicht werden. Sie soll erst ab 2013 in Kraft treten und an einer möglichen Entgelterhöhung 2012 nicht teilnehmen.
  • die Arbeitszeit soll ab dem 57. Lebensjahr um eine halbe Stunde pro Tag verringert werden, ab dem 60. Lebensjahr um eine volle Stunde.

Die Verhandlungen hierzu werden am 25. Januar 2011 fortgesetzt.

Folgende Punkte konnten bereits abschließend geklärt werden:

  • Heilerziehungspflegerinnen sollen künftig in die Entgeltgruppe P3 eingruppiert werden, sofern die landesspezifischen Berufsanerkennungsregelungen dies zulassen.
  • Die Sonderqualifikationen in der Entgeltgruppe P4 werden um zwei weitere Qualifikationen ergänzt.
  • Hinsichtlich des Urlaubsanspruchs bei Neueinstellungen erfolge eine Klarstellung.
  • Zur Handhabung der Arbeitszeitgutschrift bei Gruppenfahrten erfolgt ebenfalls eine Klarstellung.
  • Schließlich wird klargestellt, dass bei mittelbarer pädagogischer Arbeit kein Nachweis von Einzeltätigkeiten erforderlich ist.

Gespräche zur Fort- und Weiterbildung und zum Gesundheitsschutz

Durch die Beschäftigten wurde die GEW auf Probleme bei der Umsetzung der tariflichen Regelungen zur Fort- und Weiterbildung im Zusammenhang mit dem Stufenaufstieg aufmerksam. Diese Fragen sollen noch vor Abschluss der laufenden Verhandlungen geklärt werden. Dazu wurde ein eigener Verhandlungstermin am 11. Januar vereinbart.
Nach Abschluss der Verhandlungen soll außerdem ein Termin für Gespräche über Fragen des Gesundheitsschutzes stattfinden. Die Tarifparteien waren sich einig, dass es hier darum geht, Lösungsansätze zu finden, die über die eher bürokratische Lösung im Bereich des TVöD hinaus gehen.
Die GEW engagiert sich weiterhin für die tariflich gesicherten Arbeitsbedingungen der FRÖBEL-Beschäftigten. Wir wollen mit der Weiterentwicklung des Tarifvertrags die Arbeitsbedingungen schrittweise verbessern. Wir wollen einen Tarifvertrag, der nicht nur auf dem Papier gut aussieht, sondern auch umgesetzt wird. Dafür brauchen wir einen möglichst breiten Rückhalt bei den Beschäftigten. Weitergehende Verbesserungen lassen sich nur erreichen, wenn wir viele Mitglieder haben, die die Arbeit der GEW in den Betrieben unterstützen.