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Tarifverhandlungen zur Zusatzversorgung

Die seit Frühjahr 2009 unterbrochenen Tarifverhandlungen zur Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (VBL und ZVK) wurden am 09. Dezember wieder aufgenommen. Dabei ging es ausschließlich um die Umsetzung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Zusatzversorgung. Beteiligt waren auf Arbeitgeberseite der Bund, die Tarifgemeinschaft deutscher Länder sowie die Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände, auf Gewerkschaftsseite ver.di, GEW und dbb Tarifunion.

2009 hatten die Arbeitgeber noch Verschlechterungen im Punktesystem gefordert, wegen niedriger Zinsen und gestiegener Lebenserwartung, weswegen die Gewerkschaftsseite die Verhandlungen damals unterbrochen hatte. Das ist jetzt vom Tisch. Auch die Arbeitgeber mussten einsehen, dass die Urteile zeitnah umgesetzt werden müssen, und nahmen von ihren Kompensationsforderungen zu Lasten der Beschäftigten Abstand. Beide Seiten waren sich einig, eine gerichtsfeste Lösung finden zu wollen.

Der Bundesgerichtshof hatte Ende 2007 entschieden, dass die Systemumstellung im Grundsatz in Ordnung gewesen sei. Die Startgutschriften für aus dem früheren Gesamtversorgungssystem übergeleitete rentenferne Beschäftigten (unter 55 Jahre) wurden allerdings für unwirksam erklärt. Ihre Berechnung benachteilige Beschäftigte, die – z.B. wegen einer längeren Ausbildung – erst später in den öffentlichen Dienst einsteigen und daher keine 44,4 Beschäftigungsjahre erreichen können. Diese 44,4 Jahre lagen dem „Steigerungssatz“ von 2,25 Prozent zu Grunde, mit dem jedes Beschäftigungsjahr bei der Berechnung der Startgutschrift berücksichtigt wurde.

Vor diesem Hintergrund stellte die Tarifgemeinschaft deutscher Länder ein Modell vor, nach dem für jeden/r Versicherten anhand des tatsächlichen Eintrittsdatums ermittelt wird, welcher Prozentsatz für ihn/sie angemessen wäre. Das Ergebnis wird mit dem bisherigen Berechnungsergebnis verglichen. Zu welchem Anteil der so errechnete „Verlust“ ausgeglichen wird, müsste dann Gegenstand weiterer Verhandlungen sein.

Die Gewerkschaften erklärten sich bereit, das vorgestellte Modell als Grundlage für weitere Berechnungen sowie eine juristische Bewertung zu akzeptieren. Die Gespräche hierzu sollen nach Abschluss der Tarifrunde mit den Ländern fortgesetzt werden.

Weitere höchstrichterliche Urteile – zu gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften sowie zur verbesserten Berücksichtigung von Mutterschutz-Zeiten - zum jetzigen Zeitpunkt ebenfalls umzusetzen, lehnten insbesondere die kommunalen Arbeitgeber ab. Das erstaunt um so mehr, als diese Urteile von vielen Kassen bereits freiwillig umgesetzt werden.