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Tarifverhandlungen bei Berlitz abgebrochen

Nach drei schwierigen Verhandlungsrunden sind die Tarifverhandlungen Anfang Dezember abgebrochen worden. Beide Seiten konnten sich nicht auf eine Regelung zu § 5 Tarifvertrag einigen.

Laut Tarifvertrag tritt zum 1. Januar 2016 die Regelung wieder in Kraft, wonach die Berlitz Deutschland GmbH sich verpflichtet, pro Jahr 19 Honorarlehrkräften eine Festanstellung anzubieten. Ziel der Geschäftsleitung war es, diese Regelung aus dem Tarifvertrag zu streichen. Laut ihrer Aussage würden Einstellungen bei wirtschaftlich guter Situation des Unternehmens auch ohne tarifliche Regelung vorgenommen. In den vergangenen beiden Jahren stand Berlitz jedoch wirtschaftlich sehr gut da, Einstellungen von Lehrkräften blieben trotzdem aus. Daher sehen es die Verhandlungsführung der GEW und die Tarifkommission als notwendig an, an einer Regelung zu neuen Festanstellungen festzuhalten.

Während der Verhandlungen kam die GEW der Arbeitgeberseite weit entgegen. Sie war bereit, über einen alternativen Mechanismus zu §5 Tarifvertrag zu sprechen und legte einen Vorschlag vor - obwohl auch ohne Regelung §5 Tarifvertrag zum 1. Januar 2016 in Kraft tritt, was 19 Festangestellte mehr pro Jahr im Unternehmen bedeutet. Die Geschäftsführung ließ sich jedoch auf keine Diskussion zu einem alternativen dauerhaften Mechanismus ein. Sie bot lediglich an, drei Lehrkräfte einzustellen, doch dies sollte anders als der derzeit dauerhaft geltende §5 TV für kurze Zeit begrenzt sein. Für die folgende Zeit bestanden sie auf freier Handlungsmöglichkeit – für die Beschäftigten ein mehr als schlechtes Tauschangebot.

Dennoch ist die Tarifkommission bereit, das Angebot im Januar zu bewerten und es am 28. Januar mit der Geschäftsführung zu diskutieren. Details können in der Tarif Info 12/2015 nachgelesen werden.