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Tarifeinigung bei FRÖBEL: Gehaltssteigerungen und neue Stufe der Entgelttabelle

Nach zwei Verhandlungsrunden legte die FRÖBEL-Geschäftsführung ein Angebot vor, dem die Tarifkommission der GEW zustimmte. Die Tarifeinigung umfasst eine Gehaltssteigerung von 3,3 Prozent im Jahr 2014 und von weiteren 2,2 Prozent im Jahr 2015 bei einer Laufzeit von genau zwei Jahren. Eine Annäherung der FRÖBEL-Entgelttabellen an das Niveau des TVöD/TV-L konnte insbesondere durch eine weitere Stufe (F) der Entgelttabelle bewirkt werden. Jetzt befragt die GEW ihre bei FRÖBEL beschäftigten Mitglieder zum Tarifabschluss.

Die Tariferhöhung kann sich im Vergleich zur allgemeinen Tarifentwicklung durchaus sehen lassen. Das ist nicht zuletzt deshalb als Erfolg zu werten, weil alle weiteren Forderungen eingelöst wurden. Zusätzlich haben die Tarifparteien weitere Verbesserungen des Tarifvertrags vereinbart. Das Ergebnis umfasst im Einzelnen folgende Punkte:

  • Die Tabellenentgelte werden in zwei Schritten zum 1.2.2014 um 3,3 Prozent und zum 1.2.2015 um weitere 2,2 Prozent erhöht. Auch die Entgelte für Berufspraktikanten gem. § 21 HTV werden entsprechend erhöht.
  • GEW-Mitglieder (Stichtag jeweils 1. April) erhalten mit dem Gehalt von Mai 2014 und Mai 2015 je 250 Euro (30 bis 40 Stunden regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit), 200 Euro (19,5 bis unter 30) oder 150 Euro (10 bis unter 19,5)
  • Es wird eine weitere Stufe F der Entgelttabelle eingeführt. Die Werte liegen jeweils um 130 Euro über den Werten der Stufe E. Die Stufe F wird erreicht unter Anrechnung von neun Fortbildungspunkten nach frühestens 18 Jahren Beschäftigungszeit.
  • Die Stufe B der Entgelttabelle wird erreicht unter Anrechnung von drei Fortbildungspunkten bereits nach einem Jahr Beschäftigungszeit erreicht (bisher zwei Jahre).
  • Nach erfolgreichem Bestehen eines Abschlusses für das zukünftige FRÖBEL Curriculum erhalten die betreffenden Mitarbeiterinnen der Entgeltgruppen P2 bis derzeit P5 einen dauerhaften Gehaltsaufschlag von 30,- Euro.
  • Für die Anerkennung von Berufserfahrung (§ 15 Abs. 4 HTV) gelten Unterbrechungen durch Elternzeiten von bis zu 12 Monaten als unschädlich. Es wird klargestellt, dass Praktika wie das Anerkennungsjahr, die nach den geltenden Ausbildungsordnungen der staatlichen Anerkennung als Erzieherin vorauszugehen haben, ebenfalls als Berufserfahrung zu werten sind.
  • In den Tarifvertrag wird eine Öffnungsklausel aufgenommen, dass Langzeitkonten durch eine Konzernbetriebsvereinbarung eingerichtet und ausgestaltet werden können. Durch eine entsprechende Vereinbarung, die der Konzernbetriebsrat zügig verhandeln will, können Beschäftigten künftig attraktive Arbeitszeitmodelle wie z.B. ein Sabbatjahr nutzen.
  • Die Tätigkeitsmerkmale, die festlegen mit welcher Tätigkeit man in welche Entgeltgruppe eingruppiert ist, werden für den pädagogischen Bereich an mehreren Stellen überarbeitet. Das bedeutet für viele Beschäftigte eine bessere Eingruppierung.

Jetzt sind die GEW-Mitglieder gefragt

In den nächsten Wochen werden die GEW-Mitglieder, die bei FRÖBEL arbeiten, zu Mitgliederversammlungen eingeladen, in denen das Tarifergebnis erläutert und diskutiert und eine Mitgliederbefragung zur Annahme oder Ablehnung durchgeführt wird. Weil ein besseres Ergebnis am Verhandlungstisch allein nicht zu erzielen ist, wird die Frage wie bei einer Urabstimmung so formuliert, dass man mit der Ablehnung des Tarifabschlusses zugleich seine Bereitschaft erklärt, für ein besseres Ergebnis zu streiken. Nur wenn drei Viertel der Mitglieder ihre Streikbereitschaft erklären, wird die GEW das Ergebnis ablehnen und den Arbeitskampf einleiten.